Industrie- und Handelskammer (IHK)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK, ist eine regionale Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist keine klassische staatliche Behörde, sondern Teil der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und unterliegt der Aufsicht des jeweiligen Landes. Die IHK vertritt das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks und berät Behörden durch Stellungnahmen, Vorschläge und Gutachten. Außerdem übernimmt sie gesetzlich übertragene Prüfungs-, Beratungs- und Bescheinigungsaufgaben. Für zahlreiche kaufmännische, gewerblich-technische und dienstleistungsbezogene Ausbildungsberufe ist sie die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz.
Während deiner Ausbildung begegnet dir die IHK beispielsweise bei der Eintragung des Ausbildungsvertrags, bei der Ausbildungsberatung und bei Prüfungen. Sie entscheidet außerdem über bestimmte Anträge, etwa zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit und zur vorzeitigen Prüfungszulassung. Welche IHK zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Standort des Ausbildungsbetriebs. Auch bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst kann ein IHK-Abschluss als berufliche Qualifikation verlangt oder anerkannt werden, wobei die jeweilige Stellenausschreibung entscheidend ist. Als Bewerber solltest du die IHK von der Handwerkskammer, kurz HWK, unterscheiden, die insbesondere für handwerkliche Ausbildungsberufe zuständig ist.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
