Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, kurz IMK oder Innenministerkonferenz, ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der 16 Länder auf dem Gebiet der Innenpolitik. Ihre Mitglieder sind die Innenminister und Innensenatoren der Länder. Die Bundesinnenministerin oder der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht teil, besitzt jedoch kein Stimmrecht. Die IMK befasst sich unter anderem mit innerer Sicherheit, Polizei, Verfassungsschutz, Ausländerrecht, Datenschutz, öffentlichem Dienst, Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz. Sie tritt gewöhnlich zweimal im Jahr zusammen und kann bei Bedarf zusätzliche Sitzungen durchführen.
Die fachliche Vorbereitung erfolgt überwiegend durch sechs ständige Arbeitskreise, in denen die zuständigen Abteilungsleitungen der Innenressorts vertreten sind. Beschlüsse der IMK müssen einstimmig gefasst werden und entfalten zunächst politische, aber keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Für ihre praktische oder rechtliche Wirksamkeit müssen sie anschließend durch die zuständigen Behörden oder Gesetzgeber des Bundes und der Länder umgesetzt werden. Als Beschäftigter in einer Innenbehörde, bei der Polizei, im Bevölkerungsschutz oder in der Kommunalverwaltung können dir IMK-Beschlüsse als Grundlage für abgestimmte Regelungen und länderübergreifende Projekte begegnen. Du solltest die IMK nicht mit dem Bundesrat oder einem Bundesministerium verwechseln, da sie kein Verfassungsorgan und keine eigenständige Behörde ist.
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