Innenrevision (IR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Innenrevision, kurz IR, ist eine unabhängige Prüfungs- und Beratungseinheit innerhalb einer Behörde oder anderen öffentlichen Einrichtung. Sie untersucht, ob Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten und Aufgaben ordnungsgemäß, zweckmäßig sowie wirtschaftlich erfüllt werden. Dabei prüft sie beispielsweise Geschäftsprozesse, interne Kontrollsysteme, Vergabeverfahren, den Umgang mit Haushaltsmitteln und das Risikomanagement. Festgestellte Schwachstellen werden in Prüfberichten dokumentiert und mit Empfehlungen zur Verbesserung der Abläufe verbunden. Die Innenrevision ist häufig unmittelbar der Behörden- oder Einrichtungsleitung als Stabsstelle zugeordnet, damit sie möglichst unabhängig arbeiten kann.
Prüfungen können nach einem festgelegten Arbeitsplan, aufgrund erkannter Risiken oder aus einem konkreten Anlass durchgeführt werden. Die IR benötigt dafür umfassende Informations- und Zugangsrechte, muss die erhaltenen Unterlagen und Erkenntnisse jedoch vertraulich behandeln. Ihre Tätigkeit kann zugleich zur Korruptions- und Betrugsprävention beitragen, ist aber nicht automatisch mit einer Antikorruptionsstelle oder internen Meldestelle gleichzusetzen. Anders als ein Rechnungshof gehört die Innenrevision zur geprüften Einrichtung und übernimmt normalerweise keine laufenden Fachaufgaben oder Weisungen gegenüber den geprüften Bereichen. Wenn du in der Innenrevision arbeiten möchtest, sind besonders Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Haushaltswesen, Organisation oder Betriebswirtschaft sowie analytisches Denken, Unvoreingenommenheit und Verschwiegenheit wichtig.
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