Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, vertritt die Interessen minderjähriger Beschäftigter und der Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wird sie in einer Dienststelle gebildet, wenn dort ein Personalrat und normalerweise mindestens fünf Beschäftigte dieser Gruppen vorhanden sind. Wahlberechtigt sind beim Bund Beschäftigte unter 18 Jahren sowie Beschäftigte in einer beruflichen Ausbildung. Wählbar sind Beschäftigte, die noch keine 26 Jahre alt sind oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Die regelmäßigen JAV-Wahlen finden beim Bund alle zwei Jahre statt.
Die JAV achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und andere Schutzvorschriften zugunsten der vertretenen Beschäftigten eingehalten werden. Außerdem nimmt sie Anregungen und Beschwerden entgegen und kann beim Personalrat Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen beantragen. Sie ist keine vom Personalrat unabhängige Personalvertretung, sondern arbeitet eng mit ihm zusammen. Wenn du während deiner Ausbildung oder deines Vorbereitungsdienstes Probleme mit Arbeitszeiten, Ausbildungsqualität, Gleichbehandlung oder anderen Bedingungen hast, kann die JAV eine wichtige Ansprechpartnerin sein. Bei Landes- und Kommunalbehörden können sich Wahlberechtigung, Altersgrenzen und weitere Einzelheiten nach dem jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz unterscheiden.
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