Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG, regelt das Jugendstrafrecht und besondere Vorschriften für Strafverfahren gegen junge Menschen. Als Jugendliche gelten Personen, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Heranwachsende sind Personen zwischen 18 und 20 Jahren. Kinder unter 14 Jahren sind nach dem Strafgesetzbuch noch nicht strafmündig. Bei Heranwachsenden wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn sie in ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstehen oder es sich nach Art, Umständen oder Beweggründen um eine Jugendverfehlung handelt.
Das Jugendstrafrecht soll vor allem weiteren Straftaten entgegenwirken und ist vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Als Rechtsfolgen kommen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel wie Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest und als schwerste Folge die Jugendstrafe infrage. An den Verfahren wirken spezialisierte Jugendgerichte, Jugendstaatsanwälte und die Jugendhilfe im Strafverfahren mit. Im öffentlichen Dienst begegnet dir das JGG besonders bei Polizei, Justiz, Jugendamt, Bewährungshilfe und Jugendstrafvollzug. Als Anwärter oder Berufseinsteiger solltest du das JGG vom allgemeinen Strafrecht sowie von den Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII unterscheiden können.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
