Justizvollzugsanstalt (JVA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Justizvollzugsanstalt, kurz JVA, ist eine Einrichtung des Justizvollzugs, in der insbesondere Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen werden. Die Anstalten gehören zum Verantwortungsbereich der Länder und unterstehen der jeweiligen Landesjustizverwaltung. Je nach Aufgabe gibt es geschlossene und offene Anstalten sowie besondere Einrichtungen für Frauen, Jugendliche oder bestimmte Behandlungsgruppen. Eine JVA muss Sicherheit und Ordnung gewährleisten, die Gefangenen versorgen und gleichzeitig ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördern. Dazu dienen beispielsweise Arbeit, Ausbildung, schulische Angebote, Therapie, soziale Beratung und Entlassungsvorbereitung.
Die konkreten Vollzugsregeln ergeben sich heute vor allem aus den Strafvollzugsgesetzen der Länder und können sich daher unterscheiden. In einer JVA arbeiten unter anderem Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und der Verwaltung. Hinzu kommen beispielsweise Sozialarbeiter, Psychologen, Pädagogen, Ärzte, Pflegekräfte und Seelsorger. Die Bewerbung erfolgt normalerweise über die Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes oder direkt über eine ausgeschriebene Stelle im Justizvollzug. Eine JVA entscheidet nicht über Schuld oder Strafhöhe, sondern vollzieht die von Gerichten angeordnete Haft.
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