Justizvollzugsdienst (JVD)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Justizvollzugsdienst, kurz JVD, bezeichnet Tätigkeiten und Beschäftigte innerhalb des staatlichen Justizvollzugs. Häufig ist damit im engeren Sinn der Allgemeine Vollzugsdienst gemeint, die Bezeichnung wird jedoch nicht in allen Bundesländern einheitlich verwendet. Die Bediensteten beaufsichtigen, betreuen und versorgen Gefangene und sorgen für Sicherheit und Ordnung in der Justizvollzugsanstalt. Sie gestalten den Tagesablauf, kontrollieren Personen und Räume, begleiten Besuche oder Transporte und reagieren auf Konflikte und Notfälle. Gleichzeitig unterstützen sie die Gefangenen dabei, Verantwortung zu übernehmen und sich auf ein straffreies Leben nach der Haft vorzubereiten.
Zum Justizvollzug gehören daneben unter anderem Werkdienst, Verwaltung, Sozialdienst, psychologischer Dienst und medizinischer Dienst. Der Justizvollzugsdienst darf nicht mit dem Justizwachtmeisterdienst verwechselt werden, der hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt wird. Ausbildung, Laufbahnbezeichnung, Voraussetzungen und Dauer des Vorbereitungsdienstes unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Je nach Land beginnt deine Tätigkeit direkt als Beamter auf Widerruf oder zunächst in einem tariflichen Beschäftigungsverhältnis. Als Bewerber solltest du Durchsetzungsvermögen, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, körperliche und psychische Belastbarkeit sowie Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst mitbringen.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
