Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR / KöR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kurz KdöR oder KöR, ist eine rechtsfähige und mitgliedschaftlich aufgebaute Organisation des öffentlichen Rechts. Sie wird durch Gesetz oder einen anderen staatlichen Hoheitsakt errichtet beziehungsweise anerkannt und übernimmt öffentliche Aufgaben. Als juristische Person kann sie eigene Rechte und Pflichten besitzen, Verträge schließen sowie vor Gericht klagen oder verklagt werden. Wer ihr angehört, kann sich beispielsweise nach dem Wohngebiet, einem Beruf oder einem Sozialversicherungsverhältnis richten. Je nach gesetzlicher Grundlage darf sie ihre Angelegenheiten selbst verwalten, Satzungen erlassen und bestimmte hoheitliche Befugnisse ausüben, unterliegt dabei aber staatlicher Aufsicht.
Zu den KdöR gehören beispielsweise Gemeinden und Landkreise, gesetzliche Sozialversicherungsträger, Hochschulen sowie Industrie-, Handels- und Handwerkskammern. Die Schreibweisen KdöR und KöR sind beide gebräuchlich, wobei auch Formen wie „K. d. ö. R.“ vorkommen und die Verwendung nicht einheitlich geregelt ist. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht automatisch eine klassische Behörde und muss von einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts unterschieden werden. Als Arbeitgeber kann sie Ausbildungsplätze, duale Studiengänge und Stellen in Verwaltung, Recht, Finanzen, Beratung, IT oder Organisation anbieten. Als Bewerber solltest du in der Stellenausschreibung prüfen, welcher Tarifvertrag gilt und ob eine Beschäftigung im Arbeitsverhältnis oder eine Beamtenlaufbahn vorgesehen ist, denn der Körperschaftsstatus allein macht Beschäftigte nicht automatisch zu Beamten.
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