Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Kommunaler Arbeitgeberverband, kurz KAV, ist ein Arbeitgeberverband für kommunale Verwaltungen, Betriebe und Einrichtungen. Die Abkürzung bezeichnet keinen einzelnen bundesweiten Verband, sondern je nach Bundesland den dort zuständigen kommunalen Arbeitgeberverband. Zu den Mitgliedern können Städte, Gemeinden, Landkreise, Krankenhäuser, Sparkassen, Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe und soziale Einrichtungen gehören. Ein KAV ist keine Behörde und auch kein kommunaler Spitzenverband, sondern vertritt seine Mitglieder in ihrer Rolle als Arbeitgeber. Er schließt regionale, branchenbezogene oder betriebliche Tarifverträge und wirkt an überregionalen Tarifverhandlungen mit.
Die 16 kommunalen Arbeitgeberverbände sind in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, kurz VKA, zusammengeschlossen, die auf Bundesebene an Tarifverträgen wie dem TVöD beteiligt ist. Außerdem beraten die KAV ihre Mitglieder im Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht und können sie in arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten. Sie vertreten nicht die Beschäftigten, da hierfür insbesondere Gewerkschaften, Personalräte und Betriebsräte zuständig sind. Als Bewerber begegnet dir die Bezeichnung KAV häufig in Tarifverträgen, Entgelttabellen, Stellenanzeigen und Hinweisen zu kommunalen Arbeitsbedingungen. Berufsmöglichkeiten bei einem KAV bestehen vor allem für Juristen sowie Fachkräfte aus Personalwesen, Verwaltung, Tarifpolitik und Verbandskommunikation.
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