Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Eine Kommunalhaushaltsverordnung, häufig kurz KommHV, enthält detaillierte Vorschriften für die Haushaltswirtschaft von Gemeinden, Landkreisen und weiteren kommunalen Körperschaften. Sie ergänzt die kommunalrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und bestimmt, wie ein Haushaltsplan aufgestellt, ausgeführt und abgerechnet wird. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu Teilhaushalten, Stellenplänen, Rücklagen, Krediten, Verpflichtungsermächtigungen und Jahresabschlüssen. Außerdem regelt sie je nach Landesrecht das Kassenwesen, die Buchführung, die Vermögensbewertung und die Überwachung des Haushalts. Ziel ist eine geordnete, wirtschaftliche und nachvollziehbare Verwendung kommunaler Finanzmittel.
Eine bundesweit einheitliche KommHV gibt es nicht, weil das kommunale Haushaltsrecht in die Zuständigkeit der Länder fällt. In Bayern bestehen mit der KommHV-Kameralistik und der KommHV-Doppik zwei unterschiedliche Regelwerke für die jeweiligen Buchführungssysteme. Die Kameralistik betrachtet vor allem Einnahmen und Ausgaben, während die Doppik zusätzlich Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Schulden systematisch abbildet. Andere Länder verwenden Bezeichnungen und Abkürzungen wie KomHVO, SächsKomHVO oder GemHVO. Wenn du in einer Kämmerei, Gemeindekasse, Rechnungsprüfung oder Haushaltsabteilung arbeitest, musst du deshalb immer die im betreffenden Bundesland geltende Verordnung und das dort verwendete Rechnungswesen beachten.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
