Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Kosten- und Leistungsrechnung, kurz KLR, ist ein Instrument des internen Rechnungswesens und der Verwaltungssteuerung. Sie erfasst, welche Kosten bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben entstehen und welche Leistungen damit erbracht werden. Die Kostenartenrechnung zeigt, welche Kosten angefallen sind, die Kostenstellenrechnung ordnet sie einer Organisationseinheit zu und die Kostenträgerrechnung verbindet sie mit einer konkreten Leistung. Als Kostenträger können beispielsweise ein bearbeiteter Antrag, eine Genehmigung, eine Beratung oder ein anderes Verwaltungsprodukt festgelegt werden. Dadurch lässt sich unter anderem berechnen, wie viel eine einzelne Leistung oder ein bestimmter Arbeitsprozess kostet.
Nach der Bundeshaushaltsordnung ist eine KLR in geeigneten Bereichen der Bundesverwaltung einzuführen. Ihre Ergebnisse unterstützen Wirtschaftlichkeitskontrollen, Soll-Ist-Vergleiche, Haushaltsentscheidungen, das Controlling und teilweise auch die Berechnung von Gebühren. Die KLR ist nicht mit der Haushaltsrechnung oder einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine einzelne geplante Maßnahme gleichzusetzen. Im Dienstalltag begegnet sie dir vor allem in Haushaltsstellen, Kämmereien, Controllingbereichen und Organisationseinheiten mit eigener Budgetverantwortung. Für Tätigkeiten mit KLR-Bezug solltest du sorgfältig mit Zahlen arbeiten, Kosten richtig zuordnen und die Ergebnisse verständlich auswerten können.
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