Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesamt für Besoldung und Versorgung, kurz LBV, ist eine Landesbehörde, die zentrale finanzielle Dienstleistungen für Beschäftigte und Versorgungsempfänger des jeweiligen Bundeslandes übernimmt. Behörden mit dieser Bezeichnung bestehen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Zu ihren Kernaufgaben gehören die Berechnung und Auszahlung von Besoldung, tariflichem Entgelt und Versorgungsbezügen für Ruhestandsbeamte. Je nach Zuständigkeit bearbeitet das LBV außerdem Beihilfen, Familienzuschläge, Dienstreiseabrechnungen, Trennungsgeld oder Umzugskosten. Auch deine Anwärterbezüge während eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes können vom zuständigen LBV berechnet und ausgezahlt werden.
Bei einer Neueinstellung musst du dem LBV oder deiner Personalstelle unter anderem Angaben zur Bankverbindung, zu den Steuermerkmalen und zu persönlichen Verhältnissen übermitteln. Spätere Änderungen, etwa eine neue Anschrift, Heirat oder die Geburt eines Kindes, können Auswirkungen auf deine Bezüge haben und müssen deshalb rechtzeitig gemeldet werden. Über deine Einstellung, Beförderung oder Versetzung entscheidet normalerweise nicht das LBV, sondern die zuständige Personalstelle beziehungsweise Dienstbehörde. Als Arbeitgeber bietet ein LBV Tätigkeiten und teilweise eigene Ausbildungs- oder Studienplätze in Verwaltung, Recht, Finanzwesen, Kundenservice und Informationstechnik an. Da andere Länder diese Aufgaben durch Landesämter für Finanzen, Bezügestellen oder andere Behörden wahrnehmen lassen, solltest du immer prüfen, welche Stelle für dich zuständig ist.
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