Landesbeamtengesetz (LBG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesbeamtengesetz, kurz LBG, regelt die Rechtsverhältnisse der Beamten eines Bundeslandes. Es gilt normalerweise auch für Beamte der Gemeinden, Gemeindeverbände und weiterer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen unter Landesaufsicht. Das jeweilige LBG ergänzt das bundesweit geltende Beamtenstatusgesetz, das gemeinsame Grundlagen für die Beamten der Länder und Kommunen vorgibt. Je nach Bundesland enthält es Vorschriften zu Laufbahnzugang, Ernennung, Probezeit, Beförderung, Versetzung, Teilzeit, Urlaub, Nebentätigkeiten, Personalakten und Ruhestand. Teilweise finden sich darin außerdem besondere Regelungen für Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Hochschulen oder kommunale Wahlbeamte.
Für dich als Bewerber ist das LBG wichtig, weil es unter anderem Voraussetzungen für Laufbahnen, Vorbereitungsdienste und die spätere Ernennung festlegen kann. Absolvierst du deine Ausbildung oder dein duales Studium als Beamter auf Widerruf, gelten bereits beamtenrechtliche Rechte und Pflichten für dich. Es gibt jedoch kein einheitliches Landesbeamtengesetz für ganz Deutschland, weshalb du immer die Fassung des betreffenden Bundeslandes prüfen musst. Für Bundesbeamte gilt statt eines LBG das Bundesbeamtengesetz, während Tarifbeschäftigte grundsätzlich dem Arbeits- und Tarifrecht unterliegen. Besoldung, Versorgung und Disziplinarverfahren werden häufig in eigenen Landesgesetzen geregelt und sind deshalb nicht vollständig Bestandteil des LBG.
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