Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesbesoldungsgesetz, häufig kurz LBesG, regelt die Besoldung der Beamten und Richter eines Bundeslandes. Zum Geltungsbereich gehören normalerweise auch kommunale Beamte sowie Beamte bestimmter Körperschaften, Anstalten und Stiftungen unter Landesaufsicht. Das Gesetz enthält Regelungen zu Besoldungsordnungen, Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen, Grundgehältern, Zuschlägen, Zulagen und weiteren Leistungen. Auch die Anwärterbezüge während eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes werden durch das jeweilige Landesbesoldungsrecht bestimmt. Die konkreten Beträge ergeben sich aus den aktuellen Besoldungstabellen und können durch gesetzliche Anpassungen verändert werden.
Es gibt kein einheitliches Landesbesoldungsgesetz für ganz Deutschland, da jedes Bundesland sein Besoldungsrecht selbst regelt. Deshalb begegnen dir unterschiedliche Bezeichnungen und Abkürzungen wie LBesG NRW, LBesGBW, BayBesG oder BbgBesG. Für Bundesbeamte und Soldaten gilt dagegen grundsätzlich das Bundesbesoldungsgesetz, kurz BBesG. Tarifbeschäftigte werden nicht nach einem Landesbesoldungsgesetz bezahlt, sondern erhalten ein Entgelt nach dem einschlägigen Tarifvertrag, beispielsweise TV-L oder TVöD. Wenn du dich für eine Beamtenausbildung oder ein duales Studium bewirbst, solltest du deshalb immer das Bundesland, die Besoldungsgruppe, den Stand der Tabelle und mögliche Zulagen beachten.
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