Landesdisziplinargesetz (LDG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesdisziplinargesetz, kurz LDG, regelt die Verfolgung und Ahndung von Dienstvergehen durch Beamte eines Bundeslandes. Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn du schuldhaft gegen deine beamtenrechtlichen Pflichten verstößt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch außerdienstliches Verhalten relevant sein, wenn es das Vertrauen in deine Amtsführung in besonderem Maße beeinträchtigt. Das LDG bestimmt insbesondere, wie ein Disziplinarverfahren eingeleitet, untersucht und abgeschlossen wird und welche Anhörungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen. Mögliche Disziplinarmaßnahmen reichen je nach Landesrecht vom Verweis und einer Geldbuße über die Kürzung der Dienstbezüge und die Zurückstufung bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Auch als Beamter auf Widerruf während eines Vorbereitungsdienstes musst du die beamtenrechtlichen Pflichten vollständig beachten. Ein schweres Dienstvergehen kann deine Ausbildung und spätere Übernahme gefährden und unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Entlassung führen. Ein Disziplinarverfahren ist vom Strafverfahren zu unterscheiden, obwohl beide Verfahren denselben Sachverhalt betreffen können. Für Tarifbeschäftigte gilt das LDG grundsätzlich nicht, da Pflichtverletzungen dort nach Arbeits- und Tarifrecht behandelt werden. Da jedes Bundesland sein eigenes Disziplinarrecht besitzt und für Bundesbeamte das Bundesdisziplinargesetz gilt, solltest du immer die zuständige Rechtsgrundlage und deren aktuelle Fassung prüfen.
Einstellungstest Öffentlicher Dienst üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest im Öffentlichen Dienst. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick.
