Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesgleichstellungsgesetz, kurz LGG, regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes. Ein bundesweit einheitliches LGG gibt es nicht, da jedes Land seinen eigenen Anwendungsbereich und seine eigenen Vorgaben festlegt. Das Gesetz gilt je nach Bundesland insbesondere für Landesbehörden, Kommunen, Gerichte, Hochschulen und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Typische Regelungen betreffen Gleichstellungspläne, Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, beruflichen Aufstieg, Gremienbesetzungen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dienststellen müssen außerdem Gleichstellungsbeauftragte oder Frauenvertreterinnen bestellen und sie an bestimmten personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligen.
In Stellenausschreibungen begegnet dir das LGG beispielsweise durch Hinweise, dass Bewerbungen von Frauen in Bereichen mit bestehender Unterrepräsentanz besonders erwünscht sind. Die Auswahl erfolgt dennoch nach den gesetzlichen Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Während deiner Ausbildung oder Beschäftigung kann die Gleichstellungsbeauftragte eine Anlaufstelle bei gleichstellungsbezogenen Fragen und möglichen Benachteiligungen sein. Das LGG ist vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu unterscheiden, das auch vor Benachteiligungen aus weiteren gesetzlich genannten Gründen schützt und nicht nur für den Landesdienst gilt. Bezeichnungen, Beteiligungsrechte und Beschwerdewege unterscheiden sich zwischen den Ländern, weshalb du immer die im jeweiligen Bundesland geltende Fassung prüfen solltest.
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