Landeshaushaltsordnung (LHO)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Landeshaushaltsordnung, kurz LHO, enthält die zentralen Vorschriften für die Haushaltswirtschaft eines Bundeslandes. Sie regelt insbesondere die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, die Buchführung, den Zahlungsverkehr, die Rechnungslegung und die Prüfung der Haushaltsführung. Weitere Bestimmungen betreffen unter anderem Verpflichtungsermächtigungen, Zuwendungen, Beschaffungen, Landesvermögen und Beteiligungen an Unternehmen. Ein wichtiger Grundsatz ist, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden müssen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder wird innerhalb der Verwaltung sowie durch den jeweiligen Landesrechnungshof kontrolliert.
Im Dienstalltag begegnet dir die LHO beispielsweise bei Bestellungen, Förderbescheiden, Dienstreisen, Verträgen und der Prüfung von Rechnungen. Du darfst Haushaltsmittel nur im Rahmen deiner Zuständigkeit, für den vorgesehenen Zweck und unter Beachtung der verfügbaren Ansätze bewirtschaften. Kenntnisse im Haushaltsrecht sind besonders für Tätigkeiten in Haushaltsstellen, Kämmereien, Vergabestellen, Fördermittelbereichen und Rechnungsprüfungsämtern wichtig. Jedes Bundesland besitzt eigene Regelungen, wobei Bayern sein Gesetz beispielsweise Bayerische Haushaltsordnung und nicht LHO nennt. Die LHO ist von der Bundeshaushaltsordnung sowie von kommunalen Haushaltsvorschriften zu unterscheiden, während das Haushaltsgrundsätzegesetz gemeinsame Grundlagen für Bund und Länder festlegt.
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