Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG / LPVG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landespersonalvertretungsgesetz, kurz LPersVG oder LPVG, regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst eines Bundeslandes. Es bestimmt, wann Personalräte gebildet werden, wie sie gewählt werden und welche Rechte und Pflichten ihre Mitglieder haben. Außerdem legt es fest, wie Dienststelle und Personalrat zusammenarbeiten und bei welchen Maßnahmen die Personalvertretung zu beteiligen ist. Je nach Landesrecht bestehen Beteiligungsformen wie Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung, die unterschiedlich weit reichen. Zu den möglichen Themen gehören Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen, Arbeitszeiten, mobile Arbeit, Gesundheitsschutz sowie Aus- und Fortbildung.
Als Bewerber kannst du dem Personalrat im Auswahlverfahren begegnen, wenn er nach dem jeweiligen Landesrecht an einer Einstellung beteiligt wird, die Personalentscheidung trifft er jedoch nicht selbst. Während deiner Ausbildung vertritt zusätzlich die Jugend- und Auszubildendenvertretung deine besonderen Interessen und arbeitet dabei mit dem Personalrat zusammen. Bei Problemen am Arbeitsplatz, Konflikten oder Fragen zu deinen Beschäftigungsbedingungen kannst du dich grundsätzlich an die zuständige Personalvertretung wenden. Ein bundesweit einheitliches Landespersonalvertretungsgesetz gibt es nicht, weshalb Bezeichnung, Abkürzung und Beteiligungsrechte zwischen den Ländern abweichen. Für Bundesbehörden gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz, während in privaten Betrieben grundsätzlich das Betriebsverfassungsgesetz maßgeblich ist.
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