Landesrechnungshof (LRH)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Landesrechnungshof, kurz LRH, ist das unabhängige Organ der staatlichen Finanzkontrolle eines Bundeslandes. Er prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes insbesondere auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Seine Prüfungen können Ministerien, Behörden, Hochschulen, Landesbetriebe und weitere Einrichtungen betreffen, die öffentliche Mittel erhalten oder verwalten. Wichtige Ergebnisse fasst der LRH in Berichten für den Landtag zusammen und verbindet seine Feststellungen häufig mit Verbesserungsvorschlägen. Trotz seiner Bezeichnung ist der Landesrechnungshof kein Gericht und verhängt grundsätzlich keine Strafen.
Als Beschäftigter prüfst du beispielsweise Akten, Verträge, Förderprogramme, Bauprojekte, IT-Verfahren oder Verwaltungsabläufe und verfasst anschließend Prüfungsberichte. Gesucht werden unter anderem Fachkräfte aus Verwaltung, Recht, Wirtschaft, Finanzen, Informatik, Architektur und Ingenieurwesen. Je nach Landesrechnungshof sind Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte sowie Praktika, Studienmodule oder Stationen im Rechtsreferendariat verfügbar. Die konkreten Anforderungen und der Bewerbungsweg ergeben sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung. Die Bezeichnung ist nicht vollständig einheitlich, denn in Bayern heißt die entsprechende Behörde Bayerischer Oberster Rechnungshof, während der Bundesrechnungshof die Finanzen des Bundes kontrolliert.
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