Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz, kurz LVwVfG, enthält allgemeine Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden eines Bundeslandes. Es gilt typischerweise für Landesbehörden, Gemeinden, Gemeindeverbände und weitere öffentlich-rechtliche Stellen, soweit keine spezielleren Vorschriften bestehen. Das Gesetz regelt unter anderem Zuständigkeiten, Beteiligte, Fristen, elektronische Kommunikation, Amtshilfe und den Ablauf behördlicher Verfahren. Zu den wichtigen Verfahrensrechten gehören die Anhörung vor einer belastenden Entscheidung und unter bestimmten Voraussetzungen die Akteneinsicht. Außerdem enthält das LVwVfG Vorschriften über Verwaltungsakte, ihre Begründung und Bekanntgabe sowie ihre Rücknahme oder ihren Widerruf.
Als Antragsteller begegnet dir das Gesetz beispielsweise bei Genehmigungs-, Anerkennungs- oder Förderverfahren. Wenn du in einer Behörde arbeitest, hilft es dir dabei, Anträge korrekt zu bearbeiten, Beteiligte anzuhören und rechtmäßige Bescheide zu erstellen. Das Widerspruchs- und Klageverfahren richtet sich dagegen nicht allein nach dem LVwVfG, sondern insbesondere nach der Verwaltungsgerichtsordnung und ergänzendem Landesrecht. Bezeichnung und Abkürzung sind zwischen den Ländern nicht einheitlich, denn neben LVwVfG werden beispielsweise VwVfG NRW oder BayVwVfG verwendet. Für Bundesbehörden gilt grundsätzlich das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes, während in Bereichen wie Sozial- und Steuerverwaltung besondere Verfahrensgesetze maßgeblich sein können.
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