Landgericht (LG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Landgericht, kurz LG, gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und steht im Gerichtsaufbau zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht. In Zivilsachen entscheidet es in erster Instanz insbesondere über Streitigkeiten, die nicht dem Amtsgericht zugewiesen sind, sowie über bestimmte gesetzlich festgelegte Verfahren. In Strafsachen verhandelt es vor allem schwere Straftaten, bei denen eine höhere Freiheitsstrafe oder eine besondere Maßregel zu erwarten ist. Außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen und Beschwerden gegen zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte. Die Verfahren werden je nach Fall von Zivilkammern, Strafkammern, Schwurgerichten oder Kammern für Handelssachen bearbeitet.
An einem Landgericht arbeiten neben Richtern unter anderem Rechtspfleger, Justizfachwirte, Justizfachangestellte, Beschäftigte der Wachtmeisterei und Verwaltungsmitarbeiter. Justizfachkräfte führen beispielsweise Akten, überwachen Fristen, protokollieren Verhandlungen und erteilen Auskünfte innerhalb ihrer Zuständigkeit. Rechtspfleger treffen in gesetzlich übertragenen Bereichen eigenständige Entscheidungen und sind dabei sachlich unabhängig. Der Einstieg erfolgt je nach Beruf über eine Ausbildung, ein duales Studium, ein rechtswissenschaftliches Studium oder eine ausgeschriebene Stelle, wobei die Bewerbung häufig über ein Oberlandesgericht oder die Landesjustizverwaltung läuft. Du solltest das Landgericht nicht mit dem Landesarbeitsgericht oder einem Verwaltungsgericht verwechseln, da diese zu anderen Gerichtsbarkeiten gehören.
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