Laufbahngruppe 1 (LG 1)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Laufbahngruppe 1, kurz LG 1, ist eine beamtenrechtliche Laufbahngruppe, die in mehreren Bundesländern verwendet wird. Sie gliedert sich in ein erstes und ein zweites Einstiegsamt. Das erste Einstiegsamt entspricht grundsätzlich dem früheren einfachen Dienst, während das zweite Einstiegsamt an die Stelle des früheren mittleren Dienstes getreten ist. Für das erste Einstiegsamt genügt je nach Landesrecht meist ein erster Schulabschluss, während für das zweite Einstiegsamt normalerweise ein mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. Hinzu kommen, abhängig von der Laufbahn, ein Vorbereitungsdienst, eine Ausbildung, berufliche Erfahrungen und eine Laufbahnprüfung.
In Stellenausschreibungen begegnet dir besonders häufig die Formulierung „Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt“, etwa bei Verwaltungs-, Justiz-, Feuerwehr- oder Polizeilaufbahnen. Während eines Vorbereitungsdienstes wirst du normalerweise zum Beamten auf Widerruf ernannt und erhältst Anwärterbezüge. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du bei entsprechender Eignung in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden und später Beförderungsämter innerhalb deiner Laufbahn erreichen. Ein Wechsel in die Laufbahngruppe 2 erfolgt nicht automatisch, sondern setzt einen geregelten Aufstieg oder eine zusätzliche Qualifikation voraus. Die Bezeichnung LG 1 gilt nicht bundesweit einheitlich und darf außerdem nicht mit der ebenfalls gebräuchlichen Abkürzung LG für Landgericht verwechselt werden.
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