Laufbahngruppe 2 (LG 2)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Laufbahngruppe 2, kurz LG 2, ist eine beamtenrechtliche Laufbahngruppe, die in mehreren Bundesländern verwendet wird. Sie gliedert sich in ein erstes und ein zweites Einstiegsamt. Das erste Einstiegsamt entspricht grundsätzlich dem früheren gehobenen Dienst, während das zweite Einstiegsamt an die Stelle des früheren höheren Dienstes getreten ist. Die Befähigung für das erste Einstiegsamt erwirbst du häufig durch ein duales Bachelorstudium oder einen geeigneten Hochschulabschluss mit zusätzlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Für das zweite Einstiegsamt werden normalerweise ein geeigneter Masterabschluss, ein gleichwertiger Hochschulabschluss oder eine besondere Qualifikation wie die Befähigung zum Richteramt verlangt.
Beschäftigte der LG 2 bearbeiten komplexe Fach- und Rechtsfragen und übernehmen häufig Projekt-, Personal- oder Führungsverantwortung. Mögliche Laufbahnen bestehen beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung, Polizei, Finanzverwaltung, Justiz, Informationstechnik oder im technischen Dienst. Während eines verwaltungsinternen dualen Studiums wirst du häufig zum Beamten auf Widerruf ernannt und erhältst Anwärterbezüge. Der Wechsel vom ersten in das zweite Einstiegsamt erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen geregelten Aufstieg oder eine zusätzliche Qualifikation. Die Bezeichnung LG 2 gilt nicht bundesweit einheitlich und betrifft Beamtenlaufbahnen, weshalb sie nicht unmittelbar mit den Entgeltgruppen von Tarifbeschäftigten gleichgesetzt werden darf.
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