Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Luftfahrt-Bundesamt, kurz LBA, ist eine Bundesoberbehörde für die zivile Luftfahrt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Sein Hauptsitz befindet sich in Braunschweig, daneben unterhält es mehrere Außenstellen. Das LBA übernimmt insbesondere Prüfungs-, Zulassungs- und Aufsichtsaufgaben, die der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dienen. Es genehmigt und überwacht in seinem Zuständigkeitsbereich beispielsweise Luftfahrtunternehmen, technische Betriebe und Ausbildungsorganisationen und führt verschiedene Register. Weitere Aufgaben betreffen Luftfahrtpersonal, Drohnen, Luftsicherheit und die Durchsetzung bestimmter Fluggastrechte.
Das LBA ist nicht für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig, da diese Aufgabe bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung liegt. Es ist außerdem vom Luftfahrtamt der Bundeswehr und von der europäischen Luftfahrtagentur EASA zu unterscheiden, auch wenn die Einrichtungen zusammenarbeiten. Berufliche Möglichkeiten bietet das LBA unter anderem in Luftfahrttechnik, Ingenieurwesen, Verwaltung, Recht, Informationstechnik und Aufsicht. Welche Ausbildung, welches Studium oder welche Berufserfahrung du benötigst, richtet sich nach der jeweiligen Stellenausschreibung im Karriereportal des Bundes. Für eine Tätigkeit beim LBA solltest du technisches oder rechtliches Verständnis, sorgfältiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein und je nach Aufgabenbereich gute Englischkenntnisse mitbringen.
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