Männlich / weiblich / divers (m/w/d)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Abkürzung m/w/d steht für männlich, weiblich und divers und wird vor allem in Stellenausschreibungen verwendet. Sie zeigt, dass sich das Stellenangebot an Menschen aller Geschlechter richtet. Arbeitgeber verwenden den Zusatz, um eine Position geschlechtsneutral auszuschreiben und Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren zu vermeiden. Rechtliche Grundlage ist insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen wegen des Geschlechts verhindern soll. Die Schreibweise m/w/d ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, weshalb dir auch Formulierungen wie alle Geschlechter, m/w/x oder gn begegnen können.
Du kannst dich unabhängig von deinem Geschlecht bewerben, wenn du die fachlichen und persönlichen Anforderungen der Stelle erfüllst. Der Zusatz verpflichtet dich nicht dazu, dein Geschlecht im Anschreiben zu nennen oder näher zu erklären. Er bedeutet außerdem weder eine automatische Bevorzugung noch eine Benachteiligung bestimmter Bewerbergruppen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, wenn das Geschlecht eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt. Das d steht für divers und darf nicht mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung verwechselt werden.
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