Mittlerer Dienst (mD)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der mittlere Dienst, kurz mD, ist eine beamtenrechtliche Laufbahngruppe für qualifizierte Fach- und Sachbearbeitungsaufgaben im öffentlichen Dienst. Typische Einsatzbereiche sind die allgemeine Verwaltung, Polizei, Zoll, Justiz, Steuerverwaltung sowie technische und betriebliche Dienste. Für den Einstieg benötigst du je nach Laufbahn meist einen mittleren Schulabschluss oder einen ersten Schulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Häufig absolvierst du einen etwa zweijährigen Vorbereitungsdienst, in dem sich theoretischer Unterricht und praktische Ausbildungsabschnitte abwechseln. Währenddessen bist du normalerweise Beamtin oder Beamter auf Widerruf, erhältst Anwärterbezüge und schließt die Ausbildung mit einer Laufbahnprüfung ab.
Nach erfolgreichem Abschluss kannst du bei entsprechender Eignung in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden, ein automatischer Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Beim Bund sind Ämter des mittleren Dienstes typischerweise den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 zugeordnet. Durch Berufserfahrung, gute Leistungen und ein Auswahl- oder Aufstiegsverfahren kann später ein Wechsel in den gehobenen Dienst möglich sein. Die Bezeichnung ist nicht bundesweit einheitlich, denn einige Länder verwenden stattdessen Begriffe wie Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, oder in Bayern zweite Qualifikationsebene. Der mittlere Dienst bezeichnet ausschließlich eine Beamtenlaufbahn und darf nicht mit einer tariflichen Entgeltgruppe nach TVöD oder TV-L gleichgesetzt werden.
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