Nationaler Normenkontrollrat (NKR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Nationale Normenkontrollrat, kurz NKR, ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundes für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Er ist beim Bundesministerium der Justiz eingerichtet und hat seinen Dienstsitz in Berlin. Der NKR prüft vor allem, ob die Bundesregierung den Erfüllungsaufwand neuer Regelungen nachvollziehbar und methodisch korrekt dargestellt hat. Dazu zählen der Zeitaufwand und die Kosten, die Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung durch gesetzliche Vorgaben entstehen. Seine Prüfung kann außerdem die Verständlichkeit, mögliche Alternativen, die spätere Evaluation und die digitale Ausführbarkeit einer Regelung im sogenannten Digitalcheck umfassen.
Die politischen Ziele und Zwecke eines Gesetzentwurfs bewertet der NKR dagegen nicht. Seine Stellungnahme wird zusammen mit der Antwort der Bundesregierung dem Gesetzentwurf bei der Einbringung in den Bundestag oder der Zuleitung an den Bundesrat beigefügt. Außerdem veröffentlicht der Rat Jahresberichte, Empfehlungen und bei Bedarf Sonderberichte. Wenn du in einem Ministerium oder einer anderen Bundesbehörde an Rechtsetzung, Organisation oder Verwaltungsdigitalisierung mitarbeitest, kannst du an der Ermittlung des Erfüllungsaufwands und der Vorbereitung von Unterlagen für den NKR beteiligt sein. Der NKR ist kein Gericht und kann ein Gesetz nicht verhindern, macht aber unnötige Belastungen und praktische Umsetzungsprobleme frühzeitig sichtbar.
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