Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, kurz NKHR, bezeichnet ein doppisches Haushalts- und Buchführungssystem für Kommunen. Die Bezeichnung wird besonders in Baden-Württemberg, aber auch in weiteren Bundesländern für die Reform des kommunalen Rechnungswesens verwendet. Das NKHR ersetzt die rein zahlungsorientierte Kameralistik durch eine ressourcenorientierte Darstellung nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung. Dabei werden neben Einzahlungen und Auszahlungen auch Erträge, Aufwendungen, Vermögen, Schulden und Abschreibungen erfasst. Die drei zentralen Bestandteile sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz.
Durch das NKHR sollen die finanzielle Lage, der Ressourcenverbrauch und die langfristigen Belastungen einer Kommune transparenter werden. Im Verwaltungsalltag begegnet es dir bei Haushaltsplanung, Budgetierung, Buchführung, Inventur, Investitionsplanung, Jahresabschluss und Controlling. Entsprechende Aufgaben findest du besonders in Kämmereien, kommunalen Finanzverwaltungen, Rechnungsprüfungsämtern und Fachbereichen mit eigener Budgetverantwortung. Kenntnisse in kommunalem Haushaltsrecht, Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Finanzsoftware sind für solche Tätigkeiten hilfreich. Das NKHR ist inhaltlich mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement vergleichbar, wobei Bezeichnung und konkrete Vorschriften vom jeweiligen Bundesland abhängen.
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