Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Niedersächsische Beamtengesetz, kurz NBG, enthält zentrale Vorschriften für die Dienstverhältnisse der Beamten in Niedersachsen. Es gilt insbesondere für Beamte des Landes, der Kommunen und weiterer öffentlich-rechtlicher Dienstherren unter Landesaufsicht. Das NBG ergänzt das bundesweit geltende Beamtenstatusgesetz, kurz BeamtStG. Während das BeamtStG grundlegende Statusrechte und Pflichten einheitlich festlegt, regelt das NBG landesspezifische Einzelheiten, Verfahren und Zuständigkeiten. Dazu gehören beispielsweise Arbeitszeit, Teilzeit, Nebentätigkeiten, Personalakten, Versetzungen, Dienstunfähigkeit, Altersgrenzen und der Eintritt in den Ruhestand.
Für Bewerber wird das NBG besonders wichtig, sobald ein Beamtenverhältnis in Niedersachsen begründet werden soll. Während eines Vorbereitungsdienstes wirst du häufig zum Beamten auf Widerruf ernannt und unterliegst damit den beamtenrechtlichen Rechten und Pflichten. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zur Verfassungstreue, zur uneigennützigen Amtsführung und zur Verschwiegenheit, aber auch Fürsorge- und Schutzpflichten des Dienstherrn. Die Höhe deiner Besoldung wird nicht im NBG, sondern im Niedersächsischen Besoldungsgesetz geregelt. Laufbahnvoraussetzungen sowie Einzelheiten deiner Ausbildung oder deines dualen Studiums ergeben sich zusätzlich aus Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen.
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