Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Niedersächsische Besoldungsgesetz, kurz NBesG, regelt die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen, der niedersächsischen Kommunen und weiterer landesbeaufsichtigter öffentlich-rechtlicher Einrichtungen sowie der Richter des Landes. Es bildet die gesetzliche Grundlage dafür, welche Bezüge diesen Personengruppen zustehen. Zur Besoldung gehören unter anderem das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Zulagen, Prämien und sonstige gesetzlich vorgesehene Bezüge. Das Grundgehalt richtet sich nach dem übertragenen Amt, der Besoldungsgruppe und bei der Besoldungsordnung A zusätzlich nach der Erfahrungsstufe. Die Besoldungsordnungen A, B, W und R erfassen unterschiedliche Ämter und Berufsgruppen, beispielsweise Verwaltungsbeamte, Führungskräfte, Professoren, Richter und Staatsanwälte.
Für Bewerber ist das NBesG besonders wichtig, weil es auch die Bezüge während eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes regelt. Als Beamter auf Widerruf erhältst du grundsätzlich einen Anwärtergrundbetrag und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Bezüge, jedoch noch nicht das volle Grundgehalt deines späteren Amtes. Anhand der in einer Stellenausschreibung genannten Besoldungsgruppe kannst du die mögliche Besoldung nach der Ausbildung oder dem Studium ungefähr einordnen. Für Tarifbeschäftigte gilt das NBesG dagegen nicht, weil sich deren Entgelt beispielsweise nach dem TV-L oder einem kommunalen Tarifvertrag richtet. Da die Beträge regelmäßig durch Anpassungsgesetze verändert werden, solltest du für konkrete Angaben immer die aktuelle Besoldungstabelle des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung prüfen.
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