Numerus clausus (NC)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der Numerus clausus, kurz NC, bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung für einen Studiengang mit einer begrenzten Zahl an Studienplätzen. Gibt es mehr geeignete Bewerber als verfügbare Plätze, führt die Hochschule ein Auswahlverfahren durch. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch ist der NC normalerweise keine vorher dauerhaft festgelegte Abiturnote. Die Auswahl kann je nach Studiengang beispielsweise nach der Durchschnittsnote, besonderen Fachnoten, Eignungstests oder weiteren Hochschulkriterien erfolgen. Die veröffentlichte NC-Grenze zeigt meist nur, mit welchem Ergebnis der letzte Bewerber in einem vergangenen Verfahren zugelassen wurde, und kann sich jedes Semester ändern.
Unterschieden wird insbesondere zwischen örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Abhängig vom Verfahren bewirbst du dich direkt bei der Hochschule oder über das Bewerbungsportal von Hochschulstart. Bei dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst entscheidet häufig ein Auswahlverfahren der Einstellungsbehörde über die Vergabe der Studienplätze, sodass nicht immer ein klassischer NC besteht. Trotzdem können eine bestimmte Hochschulzugangsberechtigung, Mindestnoten oder das Bestehen eines Einstellungstests verlangt werden. Als Bewerber solltest du deshalb nicht nur frühere NC-Werte betrachten, sondern immer die aktuellen Zulassungs- und Auswahlbedingungen der Hochschule und des öffentlichen Arbeitgebers prüfen.
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