Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister (OB)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, kurz OB, ist das gewählte Stadtoberhaupt und leitet in der Regel die Verwaltung einer größeren Stadt. Welche Städte diese Amtsbezeichnung verwenden dürfen, richtet sich nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslandes. Der OB vertritt die Stadt nach außen und repräsentiert sie beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen und gegenüber anderen staatlichen Stellen. Als Verwaltungsleitung trägt er Verantwortung für den Geschäftsgang, verteilt Zuständigkeiten und arbeitet mit den Dezernaten und Ämtern zusammen. In vielen Ländern führt der OB außerdem den Vorsitz im Stadtrat, bereitet dessen Beschlüsse vor und sorgt für ihre Umsetzung.
Wichtige Entscheidungen über Satzungen, Haushalt oder größere Projekte trifft jedoch der Stadtrat nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Der OB wird üblicherweise unmittelbar von den Bürgern gewählt, wobei Amtszeit und Wahlvoraussetzungen zwischen den Ländern unterschiedlich geregelt sind. Das Amt ist grundsätzlich mit der Stellung als hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter verbunden. Für das Amt bewirbst du dich deshalb nicht über ein gewöhnliches Stellenangebot, sondern kandidierst bei einer Kommunalwahl und musst die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Als Beschäftigter der Stadtverwaltung begegnest du dem OB als oberster Verwaltungsleitung, während deine unmittelbaren Arbeitsanweisungen normalerweise von deiner Fach- oder Amtsleitung kommen.
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