Oberlandesgericht (OLG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Oberlandesgericht, kurz OLG, ist ein Gericht der Länder und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im gerichtlichen Instanzenzug steht es grundsätzlich über den Amts- und Landgerichten seines Bezirks, während in vielen Verfahren der Bundesgerichtshof die nächsthöhere Instanz bildet. In Zivilsachen entscheidet das OLG insbesondere über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie über Beschwerden in Familiensachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte. In Strafsachen behandelt es unter anderem Revisionen gegen Berufungsurteile der Landgerichte und bestimmte Beschwerden. Bei schweren Staatsschutzdelikten wie Hochverrat, Landesverrat oder bestimmten terroristischen Straftaten kann ein OLG ausnahmsweise bereits in erster Instanz zuständig sein.
Die richterlichen Entscheidungen werden am Oberlandesgericht von Zivil-, Familien- oder Strafsenaten getroffen. Die Gerichtsleitung übernimmt außerdem Verwaltungs-, Personal- und Aufsichtsaufgaben für den jeweiligen OLG-Bezirk und kann an der Organisation der Ausbildung im Justizdienst beteiligt sein. Berufliche Möglichkeiten bestehen beispielsweise als Rechtspfleger, Justizfachwirt, Justizfachangestellter, Richter sowie in Verwaltung, Wachtmeisterdienst und Informationstechnik. Je nach Bundesland bewirbst du dich für eine Ausbildung, ein duales Studium oder den juristischen Vorbereitungsdienst direkt bei einem OLG oder über das zentrale Karriereportal der Landesjustiz. Das OLG darf nicht mit dem Oberverwaltungsgericht oder dem Landesarbeitsgericht verwechselt werden, da diese zu anderen Gerichtsbarkeiten gehören.
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