Oberverwaltungsgericht (OVG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Ein Oberverwaltungsgericht, kurz OVG, ist das höchste Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit eines Bundeslandes. Im Instanzenzug steht es über den Verwaltungsgerichten und unter dem Bundesverwaltungsgericht. Das OVG entscheidet vor allem über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Dabei geht es beispielsweise um Bau-, Polizei-, Schul-, Hochschul-, Ausländer-, Umwelt- oder Kommunalrecht. In bestimmten Verfahren, etwa bei Normenkontrollen gegen Bebauungspläne oder bei gesetzlich festgelegten Großvorhaben, entscheidet es bereits in erster Instanz.
Die Spruchkörper des Oberverwaltungsgerichts heißen Senate. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen trägt das entsprechende Gericht die Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof, kurz VGH. Berufliche Möglichkeiten bestehen unter anderem im richterlichen Dienst, in den Geschäftsstellen, in der Gerichtsverwaltung und in der Informationstechnik. Ausbildungs-, Praktikums- und Stellenangebote sowie die zuständige Bewerbungsstelle findest du bei der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes. Das OVG darf nicht mit dem Oberlandesgericht verwechselt werden, das zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört und insbesondere Zivil- und Strafsachen bearbeitet.
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