Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (ÖRR)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, kurz ÖRR, wird in Deutschland insbesondere von den Landesrundfunkanstalten der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio getragen. Seine Organisation und Aufgaben beruhen auf Landesgesetzen und Staatsverträgen der Bundesländer. Der gesetzliche Auftrag umfasst vor allem Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung sowie einen Beitrag zur freien Meinungsbildung. Die Angebote werden über Fernsehen, Radio, Mediatheken, Webseiten und weitere digitale Plattformen verbreitet. Finanziert wird der ÖRR überwiegend durch den Rundfunkbeitrag und ergänzend durch weitere gesetzlich begrenzte Einnahmen.
Öffentlich-rechtlich bedeutet nicht staatlich, denn die Rundfunkanstalten sollen ihre Programme unabhängig von Regierungen und politischen Parteien gestalten. Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräte kontrollieren die Einhaltung des Auftrags und sollen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen vertreten. Vom ÖRR ist der private Rundfunk zu unterscheiden, der von privatwirtschaftlichen Medienunternehmen angeboten wird und überwiegend werbe- oder abonnementfinanziert ist. Berufliche Möglichkeiten bestehen beispielsweise in Journalismus, Mediengestaltung, Produktion, Veranstaltungstechnik, IT, Verwaltung, Recht und Kommunikation. Eine Beschäftigung beim ÖRR ist jedoch nicht automatisch eine Beamtenstelle oder klassische Tätigkeit im öffentlichen Dienst, da die Arbeits- und Tarifbedingungen von der jeweiligen Rundfunkanstalt festgelegt werden.
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