Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Der öffentliche Personennahverkehr, kurz ÖPNV, bezeichnet die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr. Dazu gehören insbesondere Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzüge. Nach der gesetzlichen Abgrenzung liegt Nahverkehr im Zweifel vor, wenn die meisten Fahrten höchstens 50 Kilometer weit sind oder nicht länger als eine Stunde dauern. Regionalzüge können deshalb zum ÖPNV gehören, während Fernzüge grundsätzlich dem Personenfernverkehr zugeordnet werden. Für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV sind vor allem die Länder, Kommunen und ihre Aufgabenträger zuständig, wobei der Bund sie finanziell unterstützt.
Ein zuverlässiger und barrierefreier ÖPNV gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und ermöglicht Mobilität unabhängig vom eigenen Auto. Berufliche Möglichkeiten findest du bei Verkehrsbehörden, Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen, beispielsweise in Verkehrsplanung, Fahrbetrieb, Fahrzeugtechnik, Kundenservice, IT oder Verwaltung. Der Einstieg ist über kaufmännische und technische Ausbildungen, Verkehrsberufe, duale Studiengänge oder ein Studium in Verkehrsplanung, Bauwesen oder Verwaltung möglich. In einer Behörde kannst du unter anderem an Nahverkehrsplänen, Förderverfahren, Genehmigungen, Ausschreibungen oder der Verbesserung der Barrierefreiheit mitarbeiten. Obwohl der ÖPNV eine öffentliche Aufgabe erfüllt, gehört eine Stelle bei einem Verkehrsunternehmen nicht automatisch zum öffentlichen Dienst und ist nicht grundsätzlich mit einem Beamtenstatus verbunden.
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