Personalakte (PA)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die Personalakte, kurz PA, enthält Unterlagen und Daten, die in einem direkten Zusammenhang mit deinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Für jeden Bundesbeamten muss eine solche Akte geführt werden, wobei dies vollständig oder teilweise elektronisch erfolgen kann. Nach deiner Einstellung können darin beispielsweise Bewerbungsunterlagen, Ernennungs- oder Vertragsdokumente, Zeugnisse, Beurteilungen, Beförderungen und Versetzungen erfasst werden. Prüfungs-, Sicherheits- und Kindergeldakten gehören nach dem Bundesbeamtengesetz nicht zur eigentlichen Personalakte. Die Akte ist vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
Du hast grundsätzlich das Recht, deine Personalakte einzusehen, wobei sich die Einzelheiten nach deinem Beschäftigungsstatus richten. Bundesbeamte dürfen ihre vollständige Personalakte einsehen und unter bestimmten Voraussetzungen Kopien oder Ausdrucke erhalten. Tarifbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD besitzen ebenfalls ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. Für Bundesbeamte bestehen außerdem besondere Anhörungs- und Entfernungsregelungen bei Beschwerden, Behauptungen oder Bewertungen, die nachteilig sein können. Die Abkürzung PA ist nicht eindeutig und kann je nach Behörde beispielsweise auch für Personalamt oder Personalabteilung stehen, weshalb du immer auf den Zusammenhang achten solltest.
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