Personalausweisgesetz (PAuswG)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Das Personalausweisgesetz, kurz PAuswG, heißt vollständig „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“. Es regelt unter anderem Ausweispflicht, Ausstellung, Gültigkeit, gespeicherte Daten und den Umgang mit dem Personalausweis. Deutsche müssen grundsätzlich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis besitzen, wenn sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Die Ausweispflicht kann auch durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, und eine allgemeine Pflicht zum ständigen Mitführen des Personalausweises besteht nicht. Für Personen unter 16 Jahren kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der Personalausweis enthält einen Chip und ermöglicht ab 16 Jahren den elektronischen Identitätsnachweis gegenüber Behörden und privaten Diensteanbietern. Dabei dürfen nur gesetzlich vorgesehene Daten unter festgelegten Sicherheitsbedingungen verarbeitet und übermittelt werden. Bei Verlust musst du das Abhandenkommen unverzüglich einer Personalausweisbehörde oder der Polizei melden und solltest die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Wenn du in einem Bürgeramt oder einer anderen zuständigen Behörde arbeitest, begegnet dir das PAuswG bei Anträgen, Identitätsprüfungen, Datenänderungen, Verlustmeldungen und der Ausgabe von Ausweisen. Das PAuswG ist vom Passgesetz zu unterscheiden, das insbesondere die Ausstellung und Verwendung von Reisepässen regelt.
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