Personalentwicklung (PE)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Personalentwicklung, kurz PE, bezeichnet die systematische Förderung der Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Kompetenzen von Beschäftigten. Sie soll die Qualifikationen der Mitarbeiter mit den gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben einer Behörde verbinden. PE besteht deshalb nicht nur aus einzelnen Seminaren, sondern ist als langfristiger Entwicklungsprozess angelegt. Typische Maßnahmen sind Fortbildungen, E-Learning, Mentoring, Coaching, Hospitationen, Arbeitsplatzwechsel und Programme für angehende Führungskräfte. In Mitarbeiter- und Entwicklungsgesprächen können Stärken, Lernbedarf und berufliche Ziele ermittelt werden.
Als Anwärter, Auszubildender oder Berufseinsteiger kannst du durch Personalentwicklung zusätzliche Fachkenntnisse erwerben und dich auf neue Aufgaben oder Spezialisierungen vorbereiten. Die Teilnahme an einer Entwicklungsmaßnahme führt jedoch nicht automatisch zu einer Beförderung oder einer höher bewerteten Stelle. In einer PE-Stelle planst du beispielsweise Fortbildungsangebote, berätst Beschäftigte und Führungskräfte oder entwickelst Konzepte zur Nachwuchs- und Führungskräfteförderung. Personalentwicklung ist von der Personalverwaltung zu unterscheiden, die sich stärker mit Arbeitsverträgen, Ernennungen, Bezahlung, Urlaub und Personalakten befasst. Welche PE-Angebote bestehen und welche Voraussetzungen gelten, legt jede Behörde oder öffentliche Einrichtung in ihrem eigenen Personalentwicklungskonzept fest.
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