Private Krankenversicherung (PKV)
Öffentlicher Dienst-Abkürzungen
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz beruht auf einem Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen und richtet sich nach dem gewählten Tarif. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Prämie nicht hauptsächlich vom Einkommen ab, sondern unter anderem vom Eintrittsalter, vom Gesundheitsrisiko und vom Leistungsumfang. Vor Vertragsabschluss findet normalerweise eine Gesundheitsprüfung statt, die zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen kann. Privat Versicherte bezahlen ärztliche Rechnungen grundsätzlich zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung ein.
Beamte und Anwärter erhalten nach den jeweils geltenden Vorschriften häufig Beihilfe zu einem Teil ihrer berücksichtigungsfähigen Krankheitskosten. Eine PKV ist für sie nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig als beihilfekonforme Restkostenversicherung genutzt. Die Beihilfevorschriften und mögliche Alternativen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Tarifbeschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst sind dagegen normalerweise gesetzlich versichert, wobei ein Wechsel für Arbeitnehmer erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist. Vor deiner Entscheidung solltest du Beiträge, Leistungen, Selbstbeteiligung, langfristige Kosten und die zusätzlich erforderliche private Pflegepflichtversicherung sorgfältig vergleichen.
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