Produkte im Warenkorb
Merkliste
Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Altersgrenze bei der Verbeamtung

Öffentlicher Dienst-ABC

Wenn du eine Ausbildung, ein duales Studium oder einen anderen Einstieg im öffentlichen Dienst planst, taucht früher oder später die Frage auf: Bin ich für eine Verbeamtung vielleicht zu alt? Gerade beim Quereinstieg sorgt das Thema Altersgrenze häufig für Unsicherheit. Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst und einer Verbeamtung. Nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst ist eine Beamtenstelle, und eine Altersgrenze für die Verbeamtung bedeutet nicht automatisch, dass du nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten kannst.

Gibt es eine allgemeine Altersgrenze für den öffentlichen Dienst?

Für eine normale Tätigkeit als Tarifbeschäftigter gibt es beim Bund keine vergleichbare allgemeine Höchstaltersgrenze wie bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis. Auch ältere Bewerber können sich deshalb grundsätzlich auf Stellen in der Bundesverwaltung bewerben. Das Alter allein darf im Bewerbungsverfahren nicht ohne rechtfertigenden Grund zu einer Benachteiligung führen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt ausdrücklich auch Bewerber vor Benachteiligungen wegen ihres Alters.

Anders sieht es aus, wenn du Beamter oder Beamtin werden möchtest. Dann können Höchstaltersgrenzen eine Rolle spielen. Dabei solltest du genau darauf achten, bei welchem Dienstherrn und für welche Laufbahn du dich bewirbst.

Welche Altersgrenze gilt bei der Verbeamtung beim Bund?

Für den Bundesdienst enthält die Bundeshaushaltsordnung eine allgemeine Höchstaltersgrenze. Danach darf eine Berufung in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich nur erfolgen, wenn du das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Praktisch bedeutet das, dass die Ernennung grundsätzlich vor deinem 50. Geburtstag erfolgen muss.

Für junge Bewerber, die direkt nach der Schule eine Laufbahnausbildung oder ein duales Studium beginnen, spielt diese Grenze normalerweise keine große Rolle. Interessanter wird sie bei einem späteren Quereinstieg, nach längerer Berufstätigkeit in der Privatwirtschaft oder wenn du erst nach mehreren beruflichen Stationen eine Verbeamtung anstrebst.

Dabei solltest du die Altersgrenze nicht mit dem Vorbereitungsdienst verwechseln. In der allgemeinen Bundeslaufbahnverordnung gibt es keine allgemeine Altersgrenze für den Vorbereitungsdienst. Für einzelne Laufbahnen und besondere Tätigkeitsbereiche können allerdings spezielle Vorgaben gelten.

Sind Ausnahmen von der Altersgrenze möglich?

Ja. Die Grenze von 50 Jahren ist beim Bund keine ausnahmslose Regel für jede denkbare Situation. Die Bundeshaushaltsordnung sieht bestimmte Ausnahmen vor. Eine Berufung kann beispielsweise auch oberhalb der allgemeinen Grenze möglich sein, wenn ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern besteht und die Einstellung für den Bund einen erheblichen Vorteil bringt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch bereits bestehende Versorgungsansprüche oder die Aufteilung späterer Versorgungslasten eine Rolle spielen. In gesetzlich geregelten Fällen können dadurch höhere Altersgrenzen relevant werden.

Darauf solltest du dich bei deiner Karriereplanung aber nicht automatisch verlassen. Ob eine Ausnahme tatsächlich möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Warum gibt es bei manchen Berufen andere Altersgrenzen?

Nicht jede Beamtenlaufbahn wird gleich behandelt. Für bestimmte Bereiche gelten besondere Altersvorgaben. Das betrifft beim Bund beispielsweise Teile des Polizeivollzugsdienstes. Zusätzlich können einzelne Laufbahnverordnungen weitere Anforderungen für bestimmte Laufbahnen enthalten.

Der Grund liegt unter anderem darin, dass bestimmte Tätigkeiten besondere körperliche oder dienstliche Anforderungen stellen. Wenn du dich beispielsweise für eine Laufbahn bei einer Sicherheitsbehörde interessierst, solltest du deshalb nicht von der allgemeinen Regel auf deine konkrete Bewerbung schließen.

Bund, Land oder Kommune: Die Altersgrenze kann unterschiedlich sein

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Dienstherr. Die Bundesregelung gilt nicht automatisch für Beamtenverhältnisse bei Ländern oder Kommunen. Die Länder besitzen eigene beamtenrechtliche Regelungen und Laufbahnvorschriften. Dadurch können sich die Voraussetzungen und mögliche Höchstaltersgrenzen unterscheiden.

Wenn du dich bei einer Stadt, einem Landkreis, einem Landesministerium oder einer anderen Landesbehörde bewirbst, solltest du daher immer die konkrete Stellenausschreibung und die für diesen Dienstherrn geltenden Vorschriften prüfen. Eine Altersangabe, die du für eine Bundesbehörde gefunden hast, lässt sich nicht einfach auf eine Landes- oder Kommunalverwaltung übertragen.

Altersgrenze ist nicht dasselbe wie Ruhestandsalter

Ebenfalls wichtig: Die Einstellungsaltersgrenze und die Altersgrenze für den Ruhestand sind zwei unterschiedliche Dinge.

Beim Bund liegt die Regelaltersgrenze für Beamte auf Lebenszeit grundsätzlich bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, soweit keine besondere gesetzliche Altersgrenze gilt. Das sagt jedoch nichts darüber aus, bis zu welchem Alter du erstmals in ein Beamtenverhältnis berufen werden kannst.

Wenn du also unterschiedliche Altersangaben findest, solltest du immer prüfen, welche Altersgrenze damit überhaupt gemeint ist.

Was bedeutet die Altersgrenze für deine Bewerbung?

Für die meisten jungen Bewerber ist die Altersgrenze kein Hindernis. Wenn du nach der Schule, einer Ausbildung oder einem Studium in eine Beamtenlaufbahn einsteigen möchtest, liegst du normalerweise deutlich unter den relevanten Höchstaltersgrenzen.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick in die Ausschreibung. Dort findest du die verbindlichen Voraussetzungen für die konkrete Ausbildung, das duale Studium oder die Stelle. Gerade bei besonderen Laufbahnen können zusätzliche Vorgaben gelten.

Wenn du bereits einige Jahre Berufserfahrung hast oder einen Quereinstieg planst, solltest du die Frage der Altersgrenze möglichst früh klären. Entscheidend sind dein gewünschter Dienstherr, die Laufbahn, dein Alter zum maßgeblichen Zeitpunkt und mögliche gesetzliche Ausnahmen.

Kurz gesagt

Für die meisten jungen Bewerber ist die Altersgrenze kein Hindernis. Wenn du nach der Schule, einer Ausbildung oder einem Studium in eine Beamtenlaufbahn einsteigen möchtest, liegst du normalerweise deutlich unter den relevanten Höchstaltersgrenzen.

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick in die Ausschreibung. Dort findest du die verbindlichen Voraussetzungen für die konkrete Ausbildung, das duale Studium oder die Stelle. Gerade bei besonderen Laufbahnen können zusätzliche Vorgaben gelten.

Wenn du bereits einige Jahre Berufserfahrung hast oder einen Quereinstieg planst, solltest du die Frage der Altersgrenze möglichst früh klären. Entscheidend sind dein gewünschter Dienstherr, die Laufbahn, dein Alter zum maßgeblichen Zeitpunkt und mögliche gesetzliche Ausnahmen.

Unsere Empfehlungen für dich:

Einstellungstest Öffentlicher Dienst | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Einstellungstest Verwaltungsfachangestellte/r | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Einstellungstest Sozialversicherungsfachangestellte/r | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Einstellungstest Justizfachangestellte/r | Online-Testtrainer

inkl. MwSt.

Öffentlicher Dienst Vorstellungsgespräch und Assessment Center Vorbereitung

inkl. MwSt.

Auswahlverfahren Öffentlicher Dienst

Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellungstest, Assessment Center – geeignet für Ausbildung, Duales Studium und Direkteinstieg

386 Seiten • ISBN 978-3-95624-093-5

inkl. MwSt.

Wir benötigen deine Einwilligung, ehe du unsere Website besuchen kannst. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website und deine Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), etwa für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Dabei können Daten außerhalb der Europäischen Union übertragen und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen über die Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung deiner Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Du kannst deine Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachte, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.
Notwendig
Diese Dienste sind für das fehlerfreie Funktionieren unserer Website erforderlich. weniger Infos
Warenkorb: Um die Inhalte deines Warenkorbs zu sichern, setzen wir einen Cookie. Solltest du die Website zwischenzeitlich verlassen, können wir diesen Cookie bei deinem nächsten Besuch wiedererkennen und deinen Warenkorb erhalten. Online-Tests: Damit du unsere kostenlosen Online-Tests nutzen kannst, erhältst du für die Dauer deines Besuchs eine anonymisierte, zufällig generierte Session ID. Cookie-Präferenzen: Wir speichern, welche Cookies du akzeptiert hast. Du kannst deine Präferenzen jederzeit anpassen. Google Tag Manager: ein Tag-Management-System von Google, mit dem wir Messcodes und zugehörige Codefragmente auf unserer Website aktualisieren können. Merkliste: Die Merkliste speichert die von dir markierten Produkte für die Dauer einer Sitzung. Einige Produktdaten werden für die Dauer einer Sitzung im Browser gespeichert.
Funktional
Diese Dienste optimieren deine Benutzererfahrung auf unserer Website. weniger Infos
Merkliste: Über die Merkliste-Funktion kannst du Produkte speichern und später leicht wiederfinden. Deine Auswahl wird gesichert, auch wenn du unsere Website verlässt.
Info-Leiste: Dieses Cookie speichert, ob du unsere Info-Leiste geschlossen hast, damit sie bei deinem nächsten Besuch nicht erneut angezeigt wird.
Video
Mit deiner Zustimmung werden Inhalte von Video-Plattformen auf dieser Website angezeigt. weniger Infos
YouTube: Wir binden auf einigen Seiten Videos unseres YouTube-Kanals ein. Damit du diese Videos abspielen kannst, musst du dem YouTube-Cookie zustimmen. Diesen nutzt YouTube zur User-Identifikation und speichert Informationen für Werbezwecke sowie über persönliche Präferenzen, Eingaben und Einverständniserklärungen.
Vimeo ist eine Videoplattform, auf der Nutzer Videos hochladen, ansehen und teilen können. Wenn du diesem Dienst einwilligst, werden Inhalte von Vimeo auf dieser Website angezeigt.
Statistiken
Statistik-Dienste setzen wir ein, um das Nutzerverhalten auf unserer Website zu verstehen und zu verbessern. Dafür werden anonyme Nutzungsdaten erfasst. weniger Infos
Google Analytics: Mit Google Analytics erfassen wir, wie die Website genutzt wird – zum Beispiel, welche Bereiche häufiger besucht werden als andere. Auch hier erfolgt die Speicherung anonymisiert per Session ID.
Marketing
Diese Dienste helfen uns, unsere Werbeaktivitäten zu verbessern. Sie können dazu Nutzerinformationen über Websites hinweg verbinden. weniger Infos
Google Ads Conversion Tracking ermöglicht es, Nutzeraktivitäten wie Käufe oder Anmeldungen nach einem Anzeigenklick zu verfolgen. Google kann dabei Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpfen.