Chancengleichheit
Öffentlicher Dienst-ABC
Chancengleichheit ist im öffentlichen Dienst ein wichtiger Grundsatz. Sie bedeutet, dass Bewerber und Beschäftigte faire Möglichkeiten erhalten und nicht aus sachfremden Gründen benachteiligt werden dürfen. Grundlage dafür sind unter anderem der allgemeine Gleichheitssatz des Grundgesetzes und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das betrifft sowohl Bewerbungsverfahren als auch den späteren Berufsalltag.
Chancengleichheit im Bewerbungsverfahren
Bei der Besetzung öffentlicher Ämter gelten Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als zentrale Auswahlkriterien. Entscheidend soll also sein, wie gut du die Anforderungen einer Stelle erfüllst. Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität dürfen nicht ohne zulässigen sachlichen Grund zu einer Benachteiligung führen. Deshalb werden Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst häufig nach vorher festgelegten Kriterien durchgeführt und dokumentiert.
Für bestimmte Bewerbergruppen bestehen zusätzliche Schutzregelungen. Schwerbehinderte Bewerber müssen bei öffentlichen Arbeitgebern grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn ihre fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. In der Bundesverwaltung gelten außerdem besondere Vorgaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Für Verwaltungen der Länder können entsprechende landesrechtliche Regelungen hinzukommen.
Chancengleichheit im Arbeitsalltag
Chancengleichheit endet nicht mit der Einstellung. Sie spielt auch bei Fortbildungen, Beförderungen, der Übertragung höherwertiger Aufgaben und anderen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eine Rolle. Beschäftigte sollen nach nachvollziehbaren und sachlichen Kriterien beurteilt werden. Gleichzeitig müssen öffentliche Arbeitgeber Maßnahmen gegen Benachteiligungen treffen und die Gleichstellung sowie Teilhabe verschiedener Beschäftigtengruppen fördern.
Für dich bedeutet das nicht, dass jede Bewerbung oder jeder berufliche Aufstieg automatisch zum gleichen Ergebnis führen muss. Unterschiedliche Qualifikationen, Leistungen oder Erfahrungen dürfen und müssen bei Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden. Chancengleichheit verlangt vielmehr, dass vergleichbare Personen nach nachvollziehbaren Maßstäben beurteilt werden und persönliche Merkmale nicht unzulässig über deine beruflichen Möglichkeiten entscheiden.
