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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Beamter auf Probe im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst-ABC

Beamter auf Probe ist eine wichtige Statusstufe auf dem Weg zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Laufbahnausbildung oder bei einer direkten Einstellung in eine Beamtenlaufbahn wirst du häufig zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die Probezeit dient dazu festzustellen, ob du dich für eine dauerhafte Tätigkeit als Beamter eignest und die Anforderungen deiner Laufbahn zuverlässig erfüllst.

Was bedeutet Beamter auf Probe?

Als Beamter auf Probe stehst du bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn. Du bist damit kein Tarifbeschäftigter und erhältst Besoldung nach den für dich geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Im Unterschied zum Beamten auf Widerruf befindet sich ein Beamter auf Probe normalerweise nicht mehr im Vorbereitungsdienst. Die Probezeit ist vielmehr eine Bewährungsphase vor einer möglichen Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Der Beamtenstatus auf Probe ist jedoch noch nicht so dauerhaft abgesichert wie das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Während der Probezeit wird geprüft, ob du dich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in vollem Umfang bewährst. Dabei geht es nicht nur um Fachwissen, sondern auch darum, ob du die wechselnden Anforderungen deiner Laufbahn zuverlässig erfüllen kannst.

Wie lange dauert die Probezeit?

Für Bundesbeamte dauert die Probezeit grundsätzlich drei Jahre. Die Mindestprobezeit beträgt ein Jahr, wenn anrechenbare gleichwertige Tätigkeiten berücksichtigt werden können. Während der Probezeit erfolgt eine dienstliche Beurteilung, erstmals spätestens nach der Hälfte der festgesetzten Probezeit und mindestens ein weiteres Mal vor ihrem Ende. Kann die Bewährung wegen besonderer Umstände noch nicht abschließend festgestellt werden, kann die Probezeit verlängert werden. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, sodass die konkrete Dauer und Ausgestaltung abweichen kann.

Was passiert nach der Probezeit?

Hast du dich in der Probezeit vollständig bewährt und erfüllst weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, kann dein Beamtenverhältnis in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden. Beim Bund ist ein Beamtenverhältnis auf Probe spätestens nach fünf Jahren in ein Lebenszeitverhältnis umzuwandeln, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zeiten etwa aufgrund von Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne Besoldung können diese Frist verlängern.

Bewährst du dich dagegen nicht, kann eine Ernennung auf Lebenszeit ausbleiben. Nach der Bundeslaufbahnverordnung werden Bundesbeamte, die sich bis zum Ende der Probezeit nicht in vollem Umfang bewährt haben, spätestens mit Ablauf der Probezeit entlassen. Auch das Beamtenstatusgesetz sieht für Landes- und Kommunalbeamte die Möglichkeit einer Entlassung wegen mangelnder Bewährung vor. Die Probezeit solltest du deshalb nicht als reine Formalität betrachten: Sie ist die entscheidende Bewährungsphase zwischen dem Einstieg in die Beamtenlaufbahn und dem dauerhaften Lebenszeitstatus.

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