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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Besoldung im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst-ABC

Besoldung ist die gesetzlich geregelte Bezahlung von Beamten. Wenn du eine Beamtenlaufbahn einschlägst, wird dein Einkommen deshalb nicht wie in einem normalen Arbeitsverhältnis individuell ausgehandelt. Welche Bezüge du erhältst, richtet sich nach den für deinen Dienstherrn geltenden Besoldungsvorschriften. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbesoldungsgesetz. Bei Beamten der Länder und Kommunen sind dagegen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen entscheidend. Deshalb können sich Besoldung und einzelne Bestandteile je nach Dienstherrn unterscheiden.

Woraus setzt sich die Besoldung zusammen?

Der wichtigste Bestandteil ist das Grundgehalt. Hinzukommen können je nach persönlicher und dienstlicher Situation weitere Bezüge, zum Beispiel Familienzuschlag, bestimmte Zulagen oder Vergütungen. Das Bundesbesoldungsgesetz zählt außerdem Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen zu den sonstigen Bezügen. Für dich als Bewerber ist vor allem die Unterscheidung wichtig: Während eines beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes erhältst du in der Regel Anwärterbezüge. Nach der Ernennung in ein Amt mit Anspruch auf Dienstbezüge richtet sich dein Grundgehalt nach der zugehörigen Besoldungsgruppe.

Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe

Wie hoch dein Grundgehalt ist, hängt wesentlich von deiner Besoldungsgruppe ab. Sie ist dem jeweiligen Amt zugeordnet und wird häufig bereits in der Stellenausschreibung genannt. Für viele Berufseinsteiger ist vor allem die Besoldungsordnung A relevant. Innerhalb der Besoldungsgruppen wird das Grundgehalt beim Bund grundsätzlich nach Erfahrungsstufen bemessen. Bei der ersten Ernennung wird grundsätzlich Stufe 1 festgesetzt, sofern keine berücksichtigungsfähigen Erfahrungszeiten anerkannt werden. Mit zunehmender Erfahrungszeit steigst du bei anforderungsgerechten Leistungen in höhere Stufen auf. Auch bestimmte vorherige berufliche Tätigkeiten können bei der erstmaligen Stufenfestsetzung berücksichtigt werden.

Eine höhere Erfahrungsstufe ist nicht dasselbe wie eine Beförderung. Beim Stufenaufstieg bleibst du grundsätzlich in derselben Besoldungsgruppe und erhältst innerhalb dieser Gruppe ein höheres Grundgehalt. Bei einer Beförderung wird dir dagegen ein höheres Amt übertragen, das regelmäßig einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Für deine langfristige Einkommensentwicklung können daher sowohl Erfahrungszeiten als auch spätere Beförderungen eine Rolle spielen.

Warum unterscheidet sich die Besoldung zwischen Bund und Ländern?

Im öffentlichen Dienst gibt es keine einzige Besoldungstabelle, die für alle Beamten in Deutschland gilt. Bund und Länder regeln die Besoldung ihrer Beamten jeweils in eigener Zuständigkeit. Wenn du dich zum Beispiel bei einer Bundesbehörde, einer Landesverwaltung oder einer Kommune bewirbst, solltest du deshalb immer die für diesen Dienstherrn geltende Besoldungstabelle prüfen. Auch wenn zwei Stellen dieselbe oder eine ähnlich klingende Besoldungsgruppe nennen, können sich die konkreten Beträge und einzelne Zuschläge unterscheiden.

Besoldung oder Entgelt?

Besoldung erhältst du nur, wenn du in einem Beamtenverhältnis stehst. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen dagegen Entgelt. Beim Bund richtet sich dieses insbesondere nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Höhe wird dort über Entgeltgruppen und Stufen bestimmt. In einer Stellenausschreibung erkennst du meist schon an Angaben wie A 9, A 10 oder einer anderen Besoldungsgruppe, dass eine beamtenrechtliche Einstufung vorgesehen ist. Angaben wie E 9 oder E 10 beziehen sich dagegen auf eine tarifliche Entgeltgruppe.

Was solltest du als Bewerber beachten?

Für einen realistischen Gehaltsvergleich reicht es nicht, nur auf die Laufbahngruppe zu schauen. Entscheidend sind der konkrete Dienstherr, die ausgeschriebene Besoldungsgruppe, deine mögliche Erfahrungsstufe und gegebenenfalls weitere Bezüge. Prüfe daher die Stellenausschreibung und die aktuelle Besoldungstabelle des jeweiligen Dienstherrn. Bei einer Ausbildung im Beamtenverhältnis solltest du zusätzlich auf die Anwärterbezüge achten. So kannst du bereits vor der Bewerbung besser einschätzen, wie dein Einkommen beim Einstieg und im weiteren Verlauf der Beamtenlaufbahn aufgebaut ist.

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