Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst-ABC
Das Beamtenverhältnis ist die besondere rechtliche Grundlage für die Tätigkeit von Beamtinnen und Beamten. Anders als Tarifbeschäftigte schließt du dabei keinen normalen Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber. Stattdessen stehst du zu deinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für Bewerber ist der Begriff vor allem wichtig, weil sich daraus dein Status, bestimmte Rechte und Pflichten sowie der weitere Weg von der Ausbildung bis zur möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit ergeben.
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Was bedeutet Beamtenverhältnis?
Im Beamtenverhältnis ist der Staat beziehungsweise eine andere dienstherrnfähige Körperschaft dein Dienstherr. Das Verhältnis wird nicht durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag begründet, sondern durch eine Ernennung. Beim Bund erfolgt die Ernennung durch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Darin wird unter anderem festgehalten, ob du auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder auf Zeit in das Beamtenverhältnis berufen wirst. Das Beamtenrecht verbindet damit besondere Pflichten, zum Beispiel die Pflicht zu rechtmäßigem und loyalem dienstlichem Verhalten. Gleichzeitig hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht und sorgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unter anderem für Besoldung und Versorgung.
Welche Arten des Beamtenverhältnisses gibt es?
Für Berufseinsteiger sind vor allem drei Formen wichtig. Im Beamtenverhältnis auf Widerruf befindest du dich häufig während eines Vorbereitungsdienstes, also zum Beispiel während einer Laufbahnausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss kann sich ein Beamtenverhältnis auf Probe anschließen. In dieser Phase musst du zeigen, dass du dich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für eine dauerhafte Verwendung bewährst. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist die Regelform für die dauerhafte Wahrnehmung beamtenrechtlicher Aufgaben. Daneben gibt es Beamtenverhältnisse auf Zeit für gesetzlich besonders geregelte befristete Aufgaben. Für junge Bewerber spielen diese in der Regel eine deutlich kleinere Rolle.
Wie verändert sich dein Beamtenverhältnis?
Der typische Weg kann vom Beamtenverhältnis auf Widerruf über das Beamtenverhältnis auf Probe bis zur Ernennung auf Lebenszeit führen. Dieser Ablauf ist jedoch nicht bei jeder Stelle identisch. Manche Bewerber steigen aufgrund ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder ihrer Berufserfahrung direkt in ein Beamtenverhältnis auf Probe ein. Außerdem gelten für den Bund, die Länder und Kommunen teilweise unterschiedliche laufbahnrechtliche Einzelregelungen. Maßgeblich sind deshalb immer die konkrete Stellenausschreibung und die Vorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Die Umwandlung in eine andere Art des Beamtenverhältnisses erfolgt ebenfalls durch eine förmliche Ernennung und nicht automatisch allein durch Zeitablauf.
Was bedeutet das für Deine Bewerbung?
Wenn in einer Stellenausschreibung von einer Einstellung in das Beamtenverhältnis die Rede ist, solltest du genau darauf achten, welche Art vorgesehen ist und welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Dazu können je nach Laufbahn zum Beispiel ein bestimmter Schul- oder Hochschulabschluss, die erforderliche Laufbahnbefähigung, Verfassungstreue und weitere persönliche Voraussetzungen gehören. Bei einer Beamtenausbildung wirst du häufig auf Widerruf ernannt, während bei einem Direkteinstieg auch eine Berufung auf Probe möglich sein kann. Das Beamtenverhältnis beschreibt damit nicht nur, dass du Beamter bist, sondern auch, in welcher rechtlichen Phase deiner Beamtenlaufbahn du dich befindest.
Gut zu wissen: Beamtenverhältnis und Beamtenstatus werden im Alltag oft ähnlich verwendet. Rechtlich beschreibt das Beamtenverhältnis das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis zu deinem Dienstherrn und seine jeweilige Art. Für deine Bewerbung ist deshalb besonders wichtig, ob und in welcher Form eine Verbeamtung vorgesehen ist.
