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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Anwärter und Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst-ABC

Wenn du dich für eine Beamtenausbildung, einen Vorbereitungsdienst oder ein duales Studium in einer Beamtenlaufbahn interessierst, begegnet dir schnell der Begriff Anwärter oder Beamtenanwärter. Gemeint ist damit eine Person, die für eine Beamtenlaufbahn ausgebildet wird und während des Vorbereitungsdienstes bereits einen besonderen beamtenrechtlichen Status hat.

Für junge Bewerber ist das wichtig, denn eine Ausbildung im öffentlichen Dienst ist nicht automatisch eine Beamtenausbildung. Als Beamtenanwärter bist du grundsätzlich Beamter auf Widerruf. Damit unterscheidet sich dein Status deutlich von dem eines tariflich beschäftigten Auszubildenden.

Was ist ein Beamtenanwärter?

Im Bundesdienst werden Bewerber für einen Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf eingestellt. Während dieser Zeit bereitest du dich auf die Aufgaben deiner späteren Laufbahn vor. Je nach Laufbahn kann der Vorbereitungsdienst schulische, fachtheoretische und praktische Ausbildungsabschnitte enthalten. Bei einigen Laufbahnen ist er als duales Studium organisiert.

Der Begriff Beamtenanwärter beschreibt damit nicht einfach jemanden, der irgendwann Beamter werden möchte. du befindest dich bereits in einem Beamtenverhältnis, allerdings in der besonderen Form des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Dieses ist auf die Ausbildung und den Erwerb der Laufbahnbefähigung ausgerichtet.

Beamter auf Widerruf: Was bedeutet der Status?

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist typisch für den Vorbereitungsdienst. Du hast damit bereits einen Dienstherrn und unterliegst den beamtenrechtlichen Rechten und Pflichten. Gleichzeitig ist dein Status noch nicht mit einer Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit gleichzusetzen.

Der Zusatz auf Widerruf zeigt, dass dieses Beamtenverhältnis an die Ausbildung gebunden ist. Im Bundesdienst soll Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst grundsätzlich die Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die vorgeschriebene Prüfung abzulegen. Mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes endet dieser Status nach den gesetzlichen Regelungen. Eine anschließende Übernahme oder Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe ist ein weiterer Schritt und nicht mit der Anwärterzeit gleichzusetzen.

Welche Dienstbezeichnung hast du als Anwärter?

Welche Bezeichnung du während deiner Ausbildung führst, hängt von der Laufbahn ab. Nach der Bundeslaufbahnverordnung führen Beamte auf Widerruf grundsätzlich die Amtsbezeichnung des Eingangsamts ihrer Laufbahn mit dem Zusatz Anwärterin oder Anwärter. In Laufbahnen des höheren Dienstes wird grundsätzlich die Bezeichnung Referendarin oder Referendar verwendet. Für einzelne Vorbereitungsdienste können andere Dienstbezeichnungen festgelegt sein.

Deshalb findest du in Stellenausschreibungen unterschiedliche Bezeichnungen. In der Finanzverwaltung können zum Beispiel Finanzanwärter oder Steueranwärter genannt werden. In anderen Verwaltungsbereichen begegnen dir wiederum Bezeichnungen wie Regierungsinspektoranwärter. Entscheidend ist nicht der einzelne Titel, sondern dass die Ausschreibung auf einen Vorbereitungsdienst und ein Beamtenverhältnis auf Widerruf hinweist.

Wie läuft der Vorbereitungsdienst ab?

Der Vorbereitungsdienst verbindet Ausbildung und spätere Berufspraxis. Du lernst die fachlichen Grundlagen deiner Laufbahn und setzt sie in praktischen Ausbildungsabschnitten bei Behörden oder anderen Dienststellen um. Gerade in Verwaltungsberufen gehören häufig Rechtsanwendung, Verwaltungsabläufe, Kommunikation und fachbezogene Aufgaben dazu.

Wie lange diese Phase dauert, hängt von Laufbahn und Ausbildung ab. In der Bundesverwaltung können Vorbereitungsdienste je nach Zugang und Ausgestaltung unterschiedlich lang sein. Bei vielen klassischen Laufbahnausbildungen dauert der Vorbereitungsdienst mehrere Jahre, bei bestimmten Laufbahnen sind auch kürzere Zeiten möglich. Maßgeblich ist immer die konkrete Ausbildungs- und Prüfungsordnung beziehungsweise die Stellenausschreibung.

Bekommst du als Beamtenanwärter Gehalt?

Als Beamtenanwärter erhältst du kein Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD, sondern Anwärterbezüge. Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sieht das Bundesbesoldungsrecht ausdrücklich Anwärterbezüge vor. Dazu gehört vor allem der Anwärtergrundbetrag. Je nach persönlicher Situation und gesetzlichen Voraussetzungen können weitere Bestandteile hinzukommen.

Wie hoch deine Bezüge ausfallen, hängt unter anderem vom Dienstherrn, der Laufbahn und dem späteren Eingangsamt ab. Bund und Länder haben jeweils eigene besoldungsrechtliche Regelungen. Deshalb solltest du Beträge aus einer Stellenausschreibung nicht automatisch auf eine andere Behörde oder ein anderes Bundesland übertragen.

Anwärter, Azubi oder dual Studierender: Wo liegt der Unterschied?

Nicht jeder Auszubildende im öffentlichen Dienst ist Beamtenanwärter. Eine klassische Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder zum Kaufmann für Büromanagement kann beispielsweise in einem tariflichen Ausbildungsverhältnis stattfinden. Dann bist du Auszubildender und nicht Beamter auf Widerruf.

Auch bei dualen Studiengängen lohnt sich ein genauer Blick. Manche Studiengänge sind gleichzeitig Laufbahnausbildungen. In diesem Fall wirst du während des Studiums als Beamter auf Widerruf eingestellt und erhältst Anwärterbezüge. Andere duale Studienangebote können dagegen in einem anderen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis stattfinden. Der Begriff duales Studium allein sagt deshalb noch nichts über deinen Beamtenstatus aus.

Was passiert nach der Laufbahnprüfung?

Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht je nach Laufbahn eine Laufbahnprüfung oder ein entsprechender Studien- und Prüfungsabschluss. Mit dem erfolgreichen Abschluss erwirbst du in der Regel die für die vorgesehene Laufbahn erforderliche Befähigung.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet im Bundesdienst mit dem Abschluss beziehungsweise der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses nach den gesetzlichen Vorgaben. Wenn dich der Dienstherr anschließend übernimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Ernennung zum Beamten auf Probe folgen. Erst nach der Probezeit und einer erfolgreichen Bewährung kommt später die Verbeamtung auf Lebenszeit in Betracht.

Eine bestandene Prüfung solltest du deshalb nicht mit einer automatischen Lebenszeitverbeamtung verwechseln. Ob und in welcher Form eine Übernahme vorgesehen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Regelungen und häufig auch aus den Angaben der konkreten Stellenausschreibung.

Worauf solltest du vor deiner Bewerbung achten?

Wenn du gezielt Beamtenanwärter werden möchtest, lies die Ausschreibung besonders genau. Begriffe wie Vorbereitungsdienst, Laufbahnausbildung, Beamtenverhältnis auf Widerruf und Anwärterbezüge zeigen dir, dass es sich um eine beamtenrechtliche Ausbildung handelt. Prüfe außerdem, welche Schul- oder Hochschulabschlüsse verlangt werden, welche gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen gelten und zu welcher Laufbahn die Ausbildung führt.

Interessant ist auch die Frage, was nach dem Abschluss vorgesehen ist. Manche Ausschreibungen informieren ausdrücklich über Übernahmechancen oder den geplanten späteren Einsatz. Eine verbindliche Übernahme solltest du aber nur dann annehmen, wenn sie tatsächlich so zugesagt wird.

Kurz gesagt

Als Anwärter oder Beamtenanwärter wirst du für eine Beamtenlaufbahn ausgebildet und bist während des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich bereits Beamter auf Widerruf. Du erhältst Anwärterbezüge und absolvierst eine auf deine spätere Laufbahn zugeschnittene Ausbildung, die Theorie und Praxis miteinander verbindet.

Für deine Bewerbung ist vor allem wichtig, den Beamtenstatus von einer normalen Ausbildung im öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Achte deshalb genau auf die Formulierungen in der Stellenausschreibung. So erkennst du schnell, ob du dich auf eine klassische Ausbildung, ein duales Studium oder eine Laufbahnausbildung als Beamtenanwärter bewirbst.

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