Anwärterbezüge im öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst-ABC
Wenn du eine Beamtenausbildung oder ein duales Studium im Vorbereitungsdienst beginnst, bekommst du in der Regel keine klassische Ausbildungsvergütung. Als Beamtenanwärter oder Beamtenanwärterin erhältst du Anwärterbezüge. Sie sind deine Besoldung während des Vorbereitungsdienstes und werden vom jeweiligen Dienstherrn gezahlt. Für junge Bewerber ist das besonders interessant, weil du damit schon während deiner Ausbildung oder deines Studiums finanziell abgesichert bist.
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Was sind Anwärterbezüge?
Anwärterbezüge erhalten Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Beim Bund ist das im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Der wichtigste Bestandteil ist der Anwärtergrundbetrag. Je nach Voraussetzungen können weitere Bestandteile hinzukommen, zum Beispiel ein Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen oder in besonderen Fällen Anwärtersonderzuschläge. Für bestimmte sicherheitsempfindliche Laufbahnen kann beim Bund außerdem ein Anwärtererhöhungsbetrag vorgesehen sein.
Wichtig ist der Status: Du bist während eines klassischen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes bereits Beamter auf Widerruf. Deshalb spricht man bei deiner monatlichen Zahlung von Bezügen und nicht von einem normalen Ausbildungsgehalt. Nach dem erfolgreichen Abschluss endet dieser Anwärterstatus. Ob anschließend eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, hängt von der jeweiligen Laufbahn, der persönlichen Eignung und dem Dienstherrn ab.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge?
Wie viel du bekommst, lässt sich nicht mit einer einzigen Summe für den gesamten öffentlichen Dienst beantworten. Die Höhe hängt unter anderem davon ab, ob du beim Bund, einem Land oder einer anderen Körperschaft ausgebildet wirst und welcher Laufbahn dein Vorbereitungsdienst zugeordnet ist. Beim Bund richtet sich der Anwärtergrundbetrag nach der jeweiligen Laufbahn. In aktuellen Ausschreibungen wird der konkrete Betrag häufig direkt genannt, sodass du bereits vor deiner Bewerbung sehen kannst, mit welchen Bruttobezügen du ungefähr rechnen kannst.
Gerade bei dualen Studiengängen im gehobenen Dienst können die Anwärterbezüge deutlich höher sein als bei manchen Laufbahnausbildungen im mittleren Dienst. Zudem werden Besoldungsbeträge regelmäßig angepasst. Wenn du verschiedene Angebote vergleichst, solltest du deshalb immer auf den Stand der jeweiligen Ausschreibung achten und Beträge aus älteren Erfahrungsberichten nicht ungeprüft übernehmen.
Was kann zusätzlich zu den Anwärterbezügen gezahlt werden?
Der monatliche Anwärtergrundbetrag ist nicht in jedem Fall die gesamte Zahlung. Beim Bund können je nach persönlicher oder dienstlicher Situation weitere Leistungen dazukommen. Dazu gehören beispielsweise der Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Anwärtersonderzuschläge können in bestimmten Fällen gezahlt werden, wenn für eine Laufbahn nicht genügend qualifizierte Bewerber gewonnen werden können. Solche Zuschläge sind jedoch keine automatische Leistung für alle Anwärter.
Auch ein Nebenjob kann Auswirkungen auf deine Bezüge haben. Das Bundesbesoldungsgesetz enthält Regelungen zur Anrechnung bestimmter Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Wenn du während des Vorbereitungsdienstes zusätzlich arbeiten möchtest, solltest du deshalb vorher klären, ob die Tätigkeit erlaubt oder genehmigungspflichtig ist und ob sich das zusätzliche Einkommen auf deine Anwärterbezüge auswirken kann.
Anwärterbezüge oder Ausbildungsvergütung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden leicht verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Beschäftigungsformen. Machst du zum Beispiel eine tarifliche Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, erhältst du eine Ausbildungsvergütung nach den dafür geltenden tariflichen Regelungen. Absolvierst du dagegen einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst und bist Beamter auf Widerruf, bekommst du Anwärterbezüge. Das gilt zum Beispiel für viele Laufbahnausbildungen und duale Studiengänge, die direkt auf eine Beamtenlaufbahn vorbereiten.
Für deine Bewerbung lohnt sich deshalb ein genauer Blick in die Stellenausschreibung. Dort sollte stehen, ob du als Auszubildender, Tarifbeschäftigter oder Beamtenanwärter eingestellt wirst und welche Vergütung beziehungsweise Bezüge vorgesehen sind. So kannst du Ausbildungsangebote sinnvoll vergleichen und weißt schon vor dem Start, welcher Status und welche finanzielle Grundlage dich erwarten.
