Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst-ABC
Wenn du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnst, erhältst du in der Regel schon während deiner Ausbildungszeit ein monatliches Entgelt. Wie hoch diese Ausbildungsvergütung ausfällt, hängt vor allem vom öffentlichen Arbeitgeber, vom geltenden Tarifvertrag und von deinem Ausbildungsjahr ab. Eine einheitliche Ausbildungsvergütung für den gesamten öffentlichen Dienst gibt es deshalb nicht. Bei vielen Ausbildungen von Bund und Kommunen gelten tarifliche Regelungen mit festen Monatsbeträgen, die im Laufe der Ausbildung steigen.
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Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Bei vielen Auszubildenden des Bundes richtet sich das Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, kurz TVAöD. Für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz gelten im Bundesbereich seit Mai 2026 beispielsweise 1.368,26 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 1.418,20 Euro im zweiten und 1.464,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Diese Werte zeigen eine typische Größenordnung, gelten aber nicht automatisch für jede Ausbildung. Für einzelne Bereiche, etwa die Pflege, bestehen eigene tarifliche Regelungen. Auch bei Ländern und anderen öffentlichen Arbeitgebern können andere Tarifsysteme und Beträge gelten.
Welche Vergütung du tatsächlich erhältst, steht deshalb am zuverlässigsten in der konkreten Stellenausschreibung oder im Ausbildungsvertrag. Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Vergütung angemessen sein und mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigen. Für Berufsausbildungen, die 2026 beginnen, liegt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 724 Euro monatlich. Tarifliche Ausbildungsentgelte im öffentlichen Dienst liegen häufig deutlich darüber.
Brutto, netto und zusätzliche Leistungen
Die genannten Ausbildungsentgelte sind Bruttobeträge. Davon werden grundsätzlich Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer abgezogen. Wie viel netto auf deinem Konto ankommt, hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab. Zusätzlich zum Monatsentgelt können je nach Tarifvertrag weitere Leistungen vorgesehen sein, zum Beispiel eine Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen oder Regelungen zu Fahrt- und Reisekosten. Wenn du mehrere Ausbildungsangebote vergleichst, solltest du deshalb nicht nur auf den monatlichen Betrag, sondern auf das gesamte Leistungspaket, den Ausbildungsort und deine späteren Entwicklungsmöglichkeiten achten.
Ausbildungsvergütung oder Anwärterbezüge?
Nicht jede Ausbildung im öffentlichen Dienst wird mit einer klassischen Ausbildungsvergütung bezahlt. Absolvierst du einen beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst und wirst zum Beamten auf Widerruf ernannt, erhältst du in der Regel Anwärterbezüge. Das ist zum Beispiel bei vielen Laufbahnausbildungen in der Verwaltung, bei der Polizei oder beim Zoll der Fall. Anwärterbezüge richten sich nach dem jeweiligen Besoldungsrecht und sind daher von tariflichem Ausbildungsentgelt zu unterscheiden. Begriffe wie TVAöD, Ausbildungsentgelt, Anwärterbezüge oder Beamter auf Widerruf in der Stellenausschreibung zeigen dir, welches Ausbildungsverhältnis vorgesehen ist.
