Beamter und Beamtin im öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst-ABC
Beamter oder Beamtin ist keine bestimmte Berufsbezeichnung, sondern eine besondere Rechtsstellung im öffentlichen Dienst. Du kannst als Beamter zum Beispiel in einer Verwaltung, bei der Polizei, beim Zoll, in der Justiz oder in einem technischen Aufgabenbereich arbeiten. Anders als Tarifbeschäftigte bist du nicht aufgrund eines normalen Arbeitsvertrags beschäftigt. Du stehst zu deinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Dieses Beamtenverhältnis entsteht durch eine Ernennung und die Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Damit sind besondere Rechte, Pflichten und Regeln verbunden, die sich deutlich von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis unterscheiden.
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Was macht einen Beamten aus?
Beamtinnen und Beamte übernehmen Aufgaben für den Staat, die häufig mit hoheitlichen Befugnissen, der öffentlichen Sicherheit oder einer dauerhaft verlässlichen staatlichen Aufgabenerfüllung verbunden sind. Trotzdem ist nicht jeder Beschäftigte einer Behörde automatisch Beamter. In Ministerien, Kommunalverwaltungen, Bundesbehörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte oft nebeneinander. Für dich als Bewerber ist deshalb entscheidend, was in der Stellenausschreibung steht. Dort erkennst du in der Regel, ob eine Stelle im Beamtenverhältnis besetzt wird, ob eine spätere Verbeamtung möglich ist oder ob es sich ausschließlich um ein tarifliches Arbeitsverhältnis handelt.
Mit dem Beamtenstatus bist du besonders an deinen Dienstherrn gebunden. Zu den grundlegenden Pflichten gehören unter anderem die Verfassungstreue, eine unparteiische und am Gemeinwohl orientierte Amtsführung sowie die Beachtung dienstlicher Weisungen im gesetzlichen Rahmen. Im Gegenzug hat der Dienstherr besondere Fürsorgepflichten. Deine Bezahlung heißt Besoldung und richtet sich nach den jeweils geltenden Besoldungsvorschriften. Wie hoch sie ausfällt, hängt unter anderem von deinem Amt, der Besoldungsgruppe und weiteren persönlichen oder dienstlichen Voraussetzungen ab. Der Begriff Beamter allein sagt daher noch nichts über deine konkrete Tätigkeit oder die Höhe deiner Bezüge aus.
Wie wirst du Beamter oder Beamtin?
Eine Verbeamtung ist an gesetzliche und laufbahnrechtliche Voraussetzungen gebunden. Beim Bund spielen unter anderem die Staatsangehörigkeit beziehungsweise die dafür geltenden gesetzlichen Regelungen, das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die erforderliche Vorbildung oder Laufbahnbefähigung und die persönliche Eignung eine Rolle. Zur persönlichen Eignung gehören je nach Aufgabe auch gesundheitliche, geistige und charakterliche Anforderungen. Zusätzlich musst du die Anforderungen der konkreten Stellenausschreibung erfüllen. Für öffentliche Ämter gilt der Grundsatz der Bestenauslese: Entscheidend sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Deshalb kann auf deine Bewerbung ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit Unterlagenprüfung, Einstellungstest, Interview oder weiteren Auswahlelementen folgen.
Der Einstieg hängt stark von der angestrebten Laufbahn ab. In vielen Bereichen beginnst du mit einem Vorbereitungsdienst und wirst dafür zum Beamten auf Widerruf ernannt. Du bist dann häufig Anwärter und absolvierst eine Laufbahnausbildung oder ein duales Studium. Es gibt aber auch andere Zugangswege, etwa über eine bereits erworbene berufliche oder akademische Qualifikation. Welche Schul- oder Hochschulabschlüsse verlangt werden, richtet sich nach Laufbahn, Fachrichtung und Dienstherrn. Beim Bund bestehen weiterhin die Laufbahngruppen einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Die Regelungen der Länder können in Aufbau und Bezeichnung teilweise abweichen.
Widerruf, Probe und Lebenszeit
Für junge Bewerber sind vor allem drei Formen des Beamtenverhältnisses wichtig. Im Vorbereitungsdienst bist du typischerweise Beamter auf Widerruf. Nach erfolgreicher Qualifikation kann ein Beamtenverhältnis auf Probe folgen. In dieser Phase soll sich zeigen, ob du dich für eine dauerhafte Verwendung bewährst. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und du dich in der Probezeit bewährt hast, kommt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit in Betracht. Das Lebenszeitverhältnis ist die reguläre Form für die dauerhafte Wahrnehmung beamtenrechtlicher Aufgaben. Daneben existieren Beamtenverhältnisse auf Zeit und besondere Formen, die für typische Berufseinsteiger jedoch eine deutlich geringere Bedeutung haben.
Ist ein Beamter auf Lebenszeit unkündbar?
Beamte und Tarifbeschäftigte können beim selben öffentlichen Arbeitgeber ähnliche oder sogar vergleichbare Aufgaben übernehmen, rechtlich befinden sie sich jedoch in unterschiedlichen Beschäftigungsformen. Tarifbeschäftigte schließen einen Arbeitsvertrag und werden nach einem Tarifvertrag wie dem TVöD oder TV-L vergütet. Beamte werden ernannt und erhalten Besoldung nach dem jeweils geltenden Besoldungsrecht. Auch bei Versorgung, Fürsorge, Dienstpflichten und der Beendigung des Dienstverhältnisses gelten andere Regeln. Ein Beamtenverhältnis bietet deshalb nicht einfach nur einen besonders sicheren Arbeitsplatz, sondern bringt auch besondere Verpflichtungen gegenüber Staat und Gesellschaft mit sich.
Wenn du eine Karriere als Beamter oder Beamtin planst, solltest du deshalb nicht nur auf Begriffe wie Verbeamtung oder Besoldungsgruppe achten. Prüfe auch, welchen Status du beim Einstieg erhältst, welche Laufbahn vorgesehen ist und welche Voraussetzungen der jeweilige Dienstherr verlangt. Gerade bei Ausbildung, dualem Studium und Vorbereitungsdienst ist der genaue Blick in die Stellenausschreibung wichtig. So kannst du einschätzen, ob du zunächst Beamter auf Widerruf wirst, ob nach der Ausbildung eine Übernahme vorgesehen ist und welche Schritte bis zu einer möglichen Verbeamtung auf Lebenszeit noch vor dir liegen.
