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Öffentlicher Dienst – Ausbildung & Karriere

Beihilfe im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst-ABC

Beihilfe ist eine besondere Leistung des Dienstherrn für Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen. Sie beteiligt sich an bestimmten Aufwendungen, zum Beispiel bei Krankheit, Pflege oder Geburt. Wenn du als Beamter auf Widerruf einen Vorbereitungsdienst absolvierst oder später als Beamter tätig bist, kann die Beihilfe deshalb ein wichtiger Bestandteil deiner Absicherung sein. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten dagegen grundsätzlich die normalen Regelungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und nicht das beamtenrechtliche Beihilfesystem.

Wie funktioniert die Beihilfe?

Beihilfe ist keine eigene Krankenversicherung und übernimmt auch nicht automatisch jede Rechnung vollständig. Die Beihilfestelle prüft, welche Aufwendungen nach den jeweils geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Von diesen anerkannten Aufwendungen wird anschließend der persönliche Bemessungssatz erstattet. Den Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, musst du selbst absichern. Viele Beamte wählen dafür eine private Krankenversicherung, die auf den verbleibenden Kostenanteil zugeschnitten ist.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe hängt vom Dienstherrn, vom persönlichen Status und von den jeweils geltenden Beihilfevorschriften ab. Beim Bund beträgt der Bemessungssatz für beihilfeberechtigte aktive Beamte grundsätzlich 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann der Satz für die beihilfeberechtigte Person auf 70 Prozent steigen. Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt er beim Bund grundsätzlich 80 Prozent. Diese Prozentsätze beziehen sich immer auf die beihilfefähigen Aufwendungen und nicht pauschal auf jede tatsächlich entstandene Rechnung.

Beihilfe und Krankenversicherung

Wenn du eine Beamtenlaufbahn beginnst, solltest du dich früh damit beschäftigen, wie du den nicht von der Beihilfe übernommenen Teil deiner Krankheitskosten absicherst. Die klassische individuelle Beihilfe wird häufig mit einer beihilfekonformen privaten Restkostenversicherung kombiniert. Eine gesetzliche Krankenversicherung kann je nach persönlicher Situation ebenfalls möglich sein. Einige Bundesländer bieten zusätzlich eine pauschale Beihilfe an. Dabei beteiligt sich der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen an den Beiträgen einer Krankenvollversicherung, statt einzelne Krankheitskosten nach dem individuellen Beihilfesystem zu erstatten.

Warum unterscheiden sich die Regeln?

Für Bundesbeamte gelten das Bundesbeamtengesetz und die Bundesbeihilfeverordnung. Bei Beamten der Länder und Kommunen richten sich Anspruch, Bemessungssätze und mögliche Wahlmodelle nach dem jeweiligen Landesrecht. Deshalb solltest du Beihilfeangaben aus einer anderen Behörde oder einem anderen Bundesland nicht ungeprüft auf deine eigene Situation übertragen. Wenn du eine Zusage für einen Vorbereitungsdienst oder eine Verbeamtung erhältst, sind die Beihilfeinformationen deines künftigen Dienstherrn die entscheidende Grundlage für deine weitere Planung.

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